Immunprophylaxe

Unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Seroprävalenz von BVDV in den Rinderbetrieben und epidemiologischen Besonderheiten setzt sich das Bekämpfungsprogramm aus zwei komplementären Zielgrößen zusammen. An erster Stelle steht das Auffinden und Merzen von PI-Tieren, das durch Impfmaßnahmen zur Verhinderung von intrauterinen Infektionen der Muttertiere ergänzt wird. In folgender Übersicht sind die derzeit in der Bundesrepublik zugelassenen Impfstoffe zur BVDV-Bekämpfung aufgelistet. 

Handelsname

Hersteller

Impfstamm
Subgruppe

fetaler Schutz
nachgewiesen 

Inaktivierte Impfstoffe

PregSure® BVD

Pfizer

5960

 ja

Bovidec®

Virbac

Ky 1203

BVDV-1a

für 3 Monate

Bovilis® BVD/MD

Intervet

C 86 BVDV-1a

für 6 Monate

Mucobovin®

Merial

New York

BVDV-1b

Aveyronite BDV

-

Attenuierte Impfstoffe

Vacoviron® 1)

Merial

Oregon C24 V

BVDV-1a

-

1) Nicht in der Trächtigkeit einsetzen < 6 Monate

Unter historischen Gesichtspunkten geht die Tendenz heutiger Impfstoffe in Richtung Inaktivat-Vakzine mit der Zulassung „fetaler Schutz“. Derzeit sind im Handel drei Vakzinen mit diesem Standard zugelassen. Hiervon unterscheidet sich ein Impfverfahren, das ebenfalls im Rahmen des BVDV-Bekämpfungsprogrammes Anwendung findet, welches als zweistufiges Impfverfahren bezeichnet wird. Hierbei findet zunächst eine Vakzination des Tieres mit einem Inaktivatimpfstoff statt, bevor die Zweitimpfung nach 4-6 Wochen mit einem Lebendimpfstoff erfolgt. Da der Lebendimpfstoff in alleiniger Anwendung in der Lage ist, eine Infektion des Fetus zu induzieren, verbietet sich laut Zulassung seine Anwendung vor dem 6. Trächtigkeitsmonat. Die Vorschaltung der Inaktivatvakzine soll eine Virusausscheidung bei der Anwendung des Lebendimpfstoffs unterbinden. Trotz vorgeschalteter Inaktivatvakzine wird der Tierarzt nicht von der eingeschränkten Indikation des Lebendimpfstoffs beim tragenden Tier entbunden. In der Kombination soll laut Untersuchungsergebnissen der fetale Schutz gewährleistet sein. Eine Zulassung besteht allerdings nicht. Außerdem ist nicht bekannt, wie lange der Impfschutz hält.

Die drei Impfstoffe mit der Zulassung „fetaler Schutz“ müssen die Zulassung laut Europäischem Arzneibuch (EAB-Monografie) für BVD/MD-Inaktivat-Impfstoffe von 2001 erfüllen und sind vom Paul-Ehrlich-Institut mit dieser Indikation verfügbar. Durch Testinfektionen (Challenge) mussten die Hersteller die Dauer des fetalen Schutzes für ihren Impfstoff  belegen. 

Das Ziel der Immunprophylaxe besteht darin, das ungeschützte, zur Belegung anstehende Rind ausreichend zu immunisieren. 

BVDV-Impfprogramm zur Prophylaxe im Zuchtbetrieb

Impfzeitpunkt:

  1. Impfung rechtzeitig vorm Belegen
  2. Impfung 3-4 Wochen nach Erstimpfung
  3. Weitere Impfungen nach Herstellerangaben, Boosterimpfungen am besten vor jedem weiteren Belegen   

Impfstoff: inaktivierte Vakzine mit fetalem Schutz

Dies sollte rechtzeitig vorm Belegungszeitpunkt erfolgen, spätestens jedoch so angelegt werden, dass die zweite Impfung 3 Wochen vor der Erstbelegung erfolgt. Die zweifache Impfung im Abstand von 3-4 Wochen wird als Grundimmunisierung durchgeführt. Der fetale Schutz wird aufrecht erhalten, wenn in den Folgejahren die Bestandsimpfung einmal jährlich durchgeführt wird, wobei der günstigste Zeitraum kurz vor der Neubelegung besteht. Seit kurzem ist eine kombinierte Vakzine  auf dem Markt erhältlich, die neben attenuiertem PI 3- und BRSV-Antigen eine Inaktivatkomponente BVDV enthält. Die Indikation dieses Impfstoffs ist die Verhinderung der Rindergrippe in einer Jungrinderherde und nicht vornehmlich die BVDV-Bekämpfung oder der fetale Schutz. Außerdem wird durch einen frühzeitigen Impfeinstieg in einem Zuchtbetrieb die diagnostische Kontrollmaßnahme im Sinne des Bekämpfungsprogramms (Jungtierfenster) durch das Vorhandensein seropositiver Jungrinder (Impfantikörper) zunichte gemacht. Daher hat der Impfstoff vorrangig Bedeutung bei Kälberzukauf, im Aufzucht- oder spezialisiertem Mastbetrieb. 

Durch die Kombination der gezielten Diagnostik zum Auffinden der PI-Tiere und der konsequenten Vakzination der Muttertiere vorm Belegen kann ein Betrieb in einem begrenzten Zeitraum den Status „BVDV-unverdächtig“ erreichen. Voraussetzung für diesen Status ist die Antigenfreiheit nachgeborener Kälber. Antikörper dürfen sowohl bei den Kälbern als auch bei den Muttertieren vorhanden sein. 
Im Gegensatz hierzu dürfen zur Erlangung des Status „BVDV-frei“ bei keinem Tier im Betrieb sowohl Antigen als auch Antikörper nachgewiesen werden. Da Impfantikörper bisher nicht von einer Serokonversion durch Feldvirus unterscheidbar sind und auch in Zukunft kaum Aussicht auf eine markierte Vakzine besteht, verbietet sich im anerkannt freien Betrieb die Vakzination. 

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann mit Beginn des flächendeckenden Bekämpfungsprogrammes nach Bundesverordnung zunächst das Interesse für die Rinderbetriebe in erster Linie darin bestehen, als unverdächtig im Sinne der Verordnung eingestuft zu werden. Der BVDV-freie Betrieb wird als Endziel einer konsequenten Bekämpfungskampagne stehen müssen, kann allerdings nur dann erfolgreich aufrechterhalten werden, wenn die Prävalanz des Erregers in der Population gegen null strebt. Zusätzlich muss der freie Betrieb ein hohes Hygieneprogramm sowie eingeschränkten Personen und kontrollierten Tierzukauf berücksichtigen. Da das Schadensrisiko wie bereits dargelegt in dem freien Betrieb unvergleichbar hoch ist und die wirtschaftlichen Verluste ohne Impfung ebenfalls größer sind als die Kosten für eine regelmäßige Immunprophylaxe, steht für die Betriebe derzeitig das Erreichen der BVDV-Unverdächtigkeit als oberstes Ziel an.