Impfprophylaxe gegen EHV

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Eine Impfprophylaxe gegen das equine Herpesvirus kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn alle Pferde im Bestand in regelmäßigen Abständen geimpft werden. Eine regelmäßige Immunisierung des gesamten Bestandes gegen EHV 1 und EHV 4 hat das Ziel, den Infektionsdruck zu verringern, da geimpfte Pferde im Gegensatz zu nicht geimpften wesentlich weniger Viren ausscheiden. Dadurch verringert sich gleichsam die Gefahr einer Erkrankung, die mit klinischen Symptomen und im Falle der neurologischen Form sogar mit Todesfällen einhergehen kann.
Je mehr Tiere in einem Bestand erkranken, desto größer werden die Behandlungskosten, ganz abgesehen von dem mit einer Erkrankung  einhergehenden Nutzungsausfall und den Gefahren einer langfristigen bzw. lebenslangen Leistungsbeeinträchtigung  sowie von Aborten oder dem Auftreten von neurologischen Störungen.

Aus ökonomischer Sicht gesehen ist es daher günstiger, den gesamten Bestand regelmäßig gegen EHV zu impfen, als auch nur ein paar Tiere mit Atemwegserkrankungen behandeln zu lassen, Abort bedingte Verluste hinzunehmen oder Tiere aufgrund eines so genannten „Schlaganfalls“ zu verlieren.  
Die Impfprophylaxe sollte stets durch Managementmaßnahmen wie die Bildung von Altersgruppen und Maßnahmen zur Stressprävention unterstützt werden (Ahlswede 2003).


Anforderungen an die Impfstoffe
Heutzutage werden in der Regel bivalente Vakzinen (EHV 1 und EHV 4 in Kombination) als Schutzimpfungen verwendet, da ein inaktivierter EHV 1-Impfstoff verstärkt die Bildung von stammspezifischen Antikörpern  induziert, ein Impfstoff auf  EHV 4-Basis aber stärker die Produktion von kreuzreaktiven  Antikörpern anregt. Dadurch soll ein typenübergreifender Infektionsschutz aufgebaut werden.
Das Ziel der Immunprophylaxe ist es, sowohl die zelluläre als auch die humorale Immunabwehr gegen EHV 1 und EHV 4 so zu stimulieren, dass es nicht zu klinischen Symptomen kommt.
Die Immunprophylaxe muss außerdem dafür sorgen, dass okkultes Virus nicht aktiv werden kann (Brunner und Danner 2003). Weiterhin soll die Virusausscheidung und damit der Infektionsdruck durch die Impfung verringert werden (Chesters et al. 1997).
Untersuchungen des Ganglion trigeminale haben ergeben, dass die beiden bedeutsamen Subtypen EHV 1 und EHV 4 bei geimpften Pferden seltener nachweisbar waren als bei ungeimpften. Der Virusnachweis im Trigeminalganglion korrelierte jedoch mit dem EHV 1-Nachweis in den Epithelzellen der Nasenschleimhaut (Taouji et al. 2002).

EHV-Impfstoffe sollten darüber hinaus im Idealfall folgende Anforderungen erfüllen:

 Sie dürfen zum einen nicht zur Ausbildung einer Latenz bzw. Persistenz von attenuierten Impfstämmen führen und
 zum anderen sollten sie die komplexe Immunabwehr und die Ausbildung einer zellvermittelten Immunität unterstützen.

Die Verabreichung von inaktivierten Erregern verhindert die Ausbildung einer Latenz bzw. Persistenz von attenuierten Impfstämmen. Dagegen wird die zellvermittelte Immunität und die komplexe Immunabwehr stärker durch einen EHV 1- Lebendimpfstoff gefördert (Brunner et al. 1998). Der EHV 1-Lebendimpfstoff  kann auch zur Frühimmunisierung von Neugeborenen oder zur Notfallimpfung von Tieren in Beständen mit einem akuten Infektions- bzw. Erkrankungsrisiko erfolgreich eingesetzt werden (Brunner und Danner 2003).

Bei inaktivierten Kombinationsvakzinen steht meist der Schutz vor Erkrankungen des oberen Respirationstrakts (Rhinopneumonitiskomplex) im Vordergrund (Brunner et al. 1998). Die Impfung hat sich aber auch Impfung gegen den Virusabort der Stute in der Praxis seit vielen Jahren bewährt (Heldens et al. 2002). Allerdings schützt die durch eine Vakzine hervorgerufene Immunität die Pferde nur wenige Monate vor einer Reinfektion mit dem homologen Erreger. Daher wird eine regelmäßige Auffrischimpfung gegen EHV empfohlen.
Ansonsten kann jede Verlängerung des Impfintervalls ein Absinken des Antikörperspiegels unter den protektiven Spiegel zur Folge haben, so dass eine immunologische Lücke entsteht. Aber auch zu kurze Impfabstände bergen Risiken. Es besteht die Gefahr innerhalb der Refraktärzeit zu impfen, so dass der gewünschte Immunstimulus auf Grund der Interferenz mit Antikörpern ausbleibt (Brunner und Danner 2003).

Impfschema
Alle Impfpläne beruhen auf immunologischen Grundlagen. Hier sei die Halbwertzeit maternaler Antikörper beim Fohlen, der maternale Impfstatus sowie die Muttertierimpfung genannt. Andererseits gibt es auch spezifische Besonderheiten, die von der jeweiligen Vakzine abhängen und bei der Erstellung eines Impfplans beachtet werden müssen. Danach richten sich der Zeitpunkt der  Grundimmunisierung sowie die Impfintervalle. Zu lange Impfintervalle können zu einer immunologischen Lücke führen und großangelegte Impfprogramme gefährden oder scheitern lassen.
Eine zu früh durchgeführte aktive Immunisierung von Fohlen regelmäßig geimpfter Muttertiere kann zur Folge haben, dass der gewünschte Immunstimulus durch eine Interferenz mit den Antikörpern ausbleibt. Denn besitzt das Fohlen noch maternale Antikörper zum Zeitpunkt der aktiven Immunisierung (als Antigen wirksam), kann es zu einem Abfangen der Antigene durch die Antikörper kommen, ohne dass es zu einer Immunantwort mit erneuter Ausbildung von Gedächtniszellen kommt. Dadurch wird verhindert, dass der Impfschutz des Tieres verlängert wird.

Brunner et al. (1998) empfehlen eine Grundimmunisierung ab einem Alter von drei Monaten. Das Mindestalter der Fohlen für die Erstimpfung ist von Präparat zu Präparat verschieden. Der Abstand zur zweiten Impfung ist ebenfalls vom  verwendeten Impfstoff abhängig.

Tabelle 1 zeigt die Zeitpunkte für die Grundimmunisierung sowie die Impfintervalle für inaktivierte EHV 1 und EHV 4 Impfstoffe sowie für einen EHV 1-Lebendimpfstoff. Die Vorteile beider Arten von zur Verfügung stehender Schutzimpfungen wurden bereits weiter oben erläutert.

image: Impfschema1

Bei tragenden Stuten wird eine Vakzination im  3. bzw. 4. und zwischen 7. und 9. Trächtigkeitsmonat empfohlen. Wird eine derartige Immunisierung der Stute eingehalten, ist eine Fohlenschutzimpfung erst mit sechs Monaten notwendig.
Aus einer Studie geht hervor, dass zwar die Impfung mit einer inaktivierten EHV1/4-Vakzine nicht das Auftreten leichter klinischer Symptome wie geschwollene Lymphknoten, Nasenausfluss und eine Temperaturerhöhung von durchschnittlich 39, 4 °C  verhindern kann, aber immerhin brachten vier der fünf tragenden Stuten gesunde und lebensstarke Fohlen zur Welt. Für die Studie wurden fünf tragende Stuten im Alter von 36 Monaten im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat mit einer inaktivierten EHV1/ 4-Vakzine geimpft. Anschließend wurden alle Stuten sowie vier ungeimpfte Kontrolltiere  vier Wochen nach der letzten Impfung mit  je 2 ml des hochgradig abortogenen EHV1 Ab4-Isolates intranasal infiziert. Nur eine der fünf geimpften Stuten abortierte 16 Tage nach der gezielten Infektion. In der ungeimpften Kontrollgruppe hingegen verfohlten sämtliche Stuten EHV1-bedingt innerhalb von 15 bis 65 Tagen post Challenge. Bei einer der nicht geimpften Stuten der Kontrollgruppe wurden außerdem ataktische Symptome beobachtet, die sich nach einer Woche besserten (Heldens et al. 2002).