EHV-bedingte neurologische Störungen

Neben Fortpflanzungsstörungen und respiratorischen Erkrankungen verursachen  equine Herpesviren (EHV) auch gelegentlich neurologische Erkrankungen, die unter Umständen tödlich enden können (Reed 2005). In der Regel werden diese Störungen durch den Subtyp EHV 1 hervorgerufen (Stierstorfer 2002). Nur in Ausnahmefälle ist EHV 4 für das Krankheitsbild der Enzephalomyelitis (Myeloencephalitis) verantwortlich (Benetka 2002). Manchmal finden sich Mischinfektionen  beider Subtypen.

EHV-bedingte neurologische Erkrankung können sporadisch oder epizootisch auftreten (Stierstorfer et al. 2002). Stierstorfer et al. (2002) gehen davon aus, dass diese infektionsbedingten Störungen bei Pferden in Deutschland häufiger vorkommen als sie dokumentiert werden.

Häufig, jedoch nicht zwingend, treten neurologische Störungen erst im Anschluss an respiratorische Symptome oder einen Abort auf. Die Diagnose wird aber dennoch überwiegend anhand der klinischen Symptome und kaum anhand der Ätiologie gestellt. Nach Thein (2000) betrifft die zentralnervöse Form häufiger Pferde, die ungeimpft sind (Thein 2000).

Um Impfdurchbrüche zu vermeiden, ist unbedingt auf die empfohlenen Impfintervalle zu achten. Jede Verlängerung des Impfintervalls kann zur Folge haben, dass der Antikörperspiegel unter den protektiven Spiegel sinkt. Es entsteht eine immunologische Lücke. Aber auch zu kurze Zeitabstände zwischen den Boosterimpfungen sind riskant, da die Gefahr besteht, dass innerhalb der Refraktärphase geimpft wird. Dann würde der gewünschte Immunstimulus auf Grund der Interferenz mit Antikörpern ausbleiben (Brunner und Danner 1993).

Die klinischen Symptome der ZNS-Form können sehr unterschiedlich sein. Häufig  tritt am Anfang eine akute, starke Lahmheit auf, die in eine Ataxie mit Paralyse und  Festliegen übergehen kann. Außerdem kann eine Schweif- und Blasenparalyse auftreten (Reed 2005). Diese Symptomatik wird als „Schlaganfall“ bezeichnet, der keine andere klinisch begründbare Differentialdiagnose zulässt (Thein 2005). Auch die relativ hohe Überlebensrate bei diesem Infektionsverlauf gegenüber anderen infektiös bedingten, klassischen ZNS-Erkrankungen des Pferdes, ist ein weiteres wichtiges Indiz für die EHV-Ätiologie. Während bei den klassischen ZNS-Erkrankungen des Pferdes Enzephalitissymptome im Vordergrund stehen, sind die dominierenden Leitsymptome der EHV-Infektion die der Myelopathie. Sie bestehen in Störungen der Mobilität unterschiedlicher Schweregrade und Ausfällen der Funktion spinaler Nerven (Thein 2005). Obwohl die Chance einer restitutio ad integrum zumindest dann recht hoch ist, wenn die Tiere nicht zum Festliegen kommen, werden betroffene Tiere auf Grund der klinischen Symptomatik und tierschutzrechtlichen Gründen häufig auch euthanasiert (Reed 2005).

Die Pathogenese der EHV-induzierten neurologischen Erkrankungen ist noch nicht restlos geklärt (Wilson 1997). Doch infizieren sich die Pferde in der Regel während des ersten Lebensjahres (Wilson 1997)  über den Respirationstrakt sowohl mit EHV 1 als auch mit EHV 4 (Reed 2005). Beim Auftreten herpesbedingter neurologischer Störung handelt es sich meist nicht um eine Neuinfektion, sondern um eine Reinfektion mit EHV 1 (Bitsch und Dam 1971) bzw. um das Reaktivieren einer latenten bzw. persistierenden Infektion. Bei der zentralnervösen Verlaufsform werden als der Ort der Erregerlatenz die sensorischen Ganglien der Rückenmarksregion diskutiert (Thein 2005).

Vermutlich dringt vorwiegend endotheliotropes EHV 1-Virus im Anschluss an die leukozytengebundene Virämie in die Endothelzellen der Blutgefäße ein. Hier entstehen Defekte in den Gefäßwänden und im angrenzenden Gewebe. In diesem Fall kommt es zur Immunkomplexbildung, gefolgt von der Kaskade gefäßschädigender, vasoaktiver Amine und deren morphologischen und funktionellen Konsequenzen am Endothel des Neuroparenchyms mit der Folge der klinischen Ausfälle. Als Folge der Unterversorgung und der sich daraus ergebenden verschlechterten Stoffwechsellage treten hypoxische Degenerationen  auf. Die Gefäßpermeabilität wird erhöht und es kommt zu Blutungen. Diese sind häufig auch in der Maulschleimhaut erkennbar. Finden Blutungen im Nervengewebe des Rückenmarks statt, kommt es zu einer Kompression des Rückenmarks und dadurch zunächst zu Ataxien und später auch zu Lähmungserscheinungen (Paraplegie oder gar Paralyse) (Brunner et al. 1998, Stierstorfer et al. 2002, Thein 2005).
Pathohistologisch fanden sich bei Pferden, die auf Grund von herpesbedingten ZNS-Symptomen euthanasiert werden mussten, im ganzen Rückenmarksbereich Hämorrhagien, die besonders im Bereich des Thorax und im Lumbalbereich ausgeprägt waren (Stierstorfer et al. 2002). Außerdem wurden besonders in der weißen Substanz Schwellungen der Axone beobachtet. Darüber hinaus wurden Veränderungen an den Myelinscheiden sowie eine gesteigerte Aktivität von Astrozyten  und Mikrogliazellen nachgewiesen (Stierstorfer et al. 2002).

Die Behandlungsmöglichkeiten von herpesbedingten neurologischen Störungen sind  rein symptomatischer Nature. Je nach dem Zustand des Tieres ist eine parenterale Rehydratation und Ernährung, die Gabe eines Breitspektrumantibiotikums sowie gegebenenfalls von DMSO oder NSAID und Acyclovir angezeigt (Reed 2005). Thein (2005) sieht die Schwerpunkte der pragmatisch vorgenommenen Therapie in gerinnungsfördernden, roborierenden und paramunisierenden Maßnahmen (Thein 2005). Außerdem müssen festliegende Pferde weich gelagert werden. Bei einer Paralyse von Schweif- und Blase ist eine Entleerung sowohl des Rektums als auch die Blase alle 2-3 Stunden notwendig.

Als Prophylaxe sollte der gesamte Bestand regelmäßig gegen EHV 1 und EHV 4 geimpft werden (Brunner et al. 1998,Thein 2005).  Darüber hinaus tragen gute Hygienemaßnahmen und Haltungsbedingungen sowie ein systematisches Impfmanagement dazu bei, den Infektionsdruck in einem Bestand zu senken und das Risiko des Ausbrechens  klinischer Symptome für das Einzelpferd zu verringern. Besonders die regelmäßige Bestandsimpfung verringert die Virusausscheidung deutlich (Brunner et al. 1998).

In einer Studie wurde festgestellt, dass die Impfung von Absatzfohlen und tragenden Stuten mit einer inaktivierten EHV1/4-Vollvirus-Vakzine auf Adjuvansbasis nicht in allen Fällen eine Erkrankung der Pferde verhindern kann. Es zeigte sich aber auch, dass die Impfung zumindest einen milderen klinischen Verlauf, eine deutlich verkürzte und geringere Virusausscheidung und eine drastische Reduzierung von Aborten bewirken kann.
Die konsequent durchgeführte Schutzimpfung führte somit zu einer signifikanten Reduzierung der Gefahr eines Ausbruchs der EHV1/ 4 bedingten Rhinopneumonitis bzw. des Auftretens von Aborten durch im Bestand zirkulierendes Feldvirus (Heldens et al. 2002).