Häufig gestellte Fragen

  • Warum sollen Ferkel künftig in Deutschland nur noch unter Einsatz von schmerzlindernden Mittel kastriert werden?

    • Die chirurgische Kastration stellt für Ferkel wie erwachsene Tiere nachgewiesener Maßen einen äußerst schmerzhaften Eingriff dar. Dies ist zum einen an einer Veränderung der Lautäußerungen und des Verhaltens sowie an physiologischen Parametern zu erkennen (z.B. Anstieg von Cortisolwerten im Blut).
      Aus Mangel an praxistauglichen Alternativen war es in Deutschland und anderen Ländern der EU bislang üblich, Ferkel ohne Betäubung und ohne Gabe von schmerzlindernden Mitteln zu kastrieren. Zunehmender Druck von Tierschützern und Verbrauchern hat nun aber die Schweineerzeuger sowie den Einzelhandel veranlasst, Ferkel fortan nur noch in Verbindung mit der Gabe von Entzündungshemmern mit starker analgetischer Wirkung gegen die postoperativ auftretenden Schmerzen zu kastrieren. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass sich dieses Vorgehen außerordentlich positiv auf das Verhalten der Tiere auswirkt (kein Trauern und Flankenzittern, schnellere Rückkehr an das Gesäuge). Die mit Flunixin vorbehandelten Tiere unterscheiden sich bereits nach einer Stunde bezüglich der kastrationsbedingten Schmerzäußerungen nicht mehr von den unkastrierten Tieren.

  • Welche Präparate stehen zur Verfügung und wie wirken Nicht-steroidale Antiphlogistika (NSAID)?

    • Als stark schmerzlindernde Arzneimittel sind für Schweine die Wirkstoffe Flunixin und Meloxicam zugelassen. Bei beiden Präparaten handelt es sich um Nicht-steroidale Antiphlogistika (NSAID), die an verschiedenen Mechanismen der Schmerzentstehung und -weiterleitung oder peripher im Bereich der Schmerzrezeptoren angreifen. 

      Das Produkt von Intervet besitzt eine starke analgetische Komponente und ist außerdem fiebersenkend, entzündungshemmend und antitoxämisch wirksam. Die Schmerzausschaltung erfolgt über die Hemmung der Cyclooxygenase, eines wichtigen Enzyms im Stoffwechsel der Entzündungsmediatoren (Arachidonsäurestoffwechsel). Die Cyclooxygenase ist  für die Umwandlung von Arachidonsäure zu zyklischen Endoperoxiden verantwortlich. Dadurch wird die Synthese von Eicosanoiden verhindert. Sie sind wichtige Mediatoren von Entzündungsprozessen und für die zentral gesteuerte Fieberentwicklung, die Schmerzempfindung und die entzündliche Gewebereaktion verantwortlich. Durch seine Effekte auf die Arachidonsäurekaskade verhindert Flunixin-Meglumin auch die Bildung von Thromboxan, einem während der Blutgerinnung freigesetzten Förderer der Thrombozytenaggregation und Vasokonstriktor. Der antipyretische Effekt von Flunixin wird durch Hemmung der Prostaglandin E2 Synthese im Hypothalamus erreicht. Da Flunixin-Meglumin eine große Affinität zu Entzündungsgewebe besitzt, werden 12-24 Stunden nach der intramuskulären Verabreichung Konzentrationen erreicht, die bis zum 4-fachen über dem Plasmaspiegel liegen. Dies bewirkt, dass die Chemotaxis und Prostaglandinsynthese für mehr als 24 Stunden unterdrückt wird.  Die Bioverfügbarkeit beträgt 93,6%, wobei maximale Serumkonzentrationen bereits nach 25 Minuten erreicht werden. 

  • Wann, wie viel und wie wird der Wirkstoff Flunixin den Ferkeln verabreicht?

    • Der Einsatz eines NSAID bei der chirurgischen Kastration lindert den Wundschmerz und die Entzündungserscheinungen bis 24 Stunden nach der Kastration. Die Firma Intervet empfiehlt auf Grund der Ergebnisse von Langhoff (2008) den Wirkstoff Flunixin. Es sollte dem Ferkel einige Minuten bis unmittelbar vor der Kastration verabreicht werden. Dazu ist bislang jedoch noch eine Umwidmung des Arzneimittels (sowie auch für alle anderen für das Schwein zugelassenen NSAIDs) für die Indikation „Saugferkelkastration“ notwendig. Die Umwidmung ist möglich und wird auch von den Behörden toleriert, da Flunixin bereits generell für Schweine zugelassen und ein entsprechendes Zulassungsverfahren für die Indikation „Saugferkelkastration“ vorgesehen ist.

      Langhoff (2008) empfiehlt  für die Kastration von Ferkeln zur Linderung der postoperativen Schmerzen eine Dosierung von 2,2 mg/kg Körpergewicht (KGW) i.m. Das entspricht 0,044 ml/kg KGW der im Handel erhältlichen Flunixin-Lösung (50mg Flunixin / 1 ml). Diese Dosierung verursacht nur wenige Cent Kosten pro Ferkel.

      Eine geeignete selbstfüllende Spritze, auf welche die Flasche des angewendeten Präparats komfortabel und hygienisch aufgesteckt wird, steht zur Verfügung. Sie hat ein Gesamtvolumen von nur 0,3 ml, kann ganz fein dosiert werden und gewährleistet eine absolut problemlose Anwendung.

  • Welche Haltung haben Vermarkter, Fleischindustrie und Behörden zur Anwendung/ Umwidmung der Nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAID) zur Schmerzlinderung?

    • Da das QS-System mit dem Beginn des 2.Quartals 2009 den Einsatz von Mitteln zur Schmerzbehandlung bei der Kastration von Ferkeln verpflichtend vorschreibt, sind nun die zuständigen Behörden und Verwaltungen sowie die Pharma-Unternehmen gefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Bis die Zulassung für die Indikation Kastration beim Ferkel vorliegt, sollen Hoftierärzte Wirkstoffe wie Flunixin für die Anwendung bei Ferkeln durch den Landwirt umwidmen und für 30 Tage auf Vorrat verschreiben dürfen. Dieser Vorgehensweise, die auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länder erarbeitet und präzisiert wurde, hat sich die Agrarministerkonferenz am 26. September auf ihrer Sitzung in Meißen angeschlossen, da gegen die Umwidmung beim Schwein zugelassener Entzündungshemmer mit starker schmerzlindernder Wirkung für das Indikationsgebiet im Rahmen der Vorgaben des § 56a AMG nach Auffassung von Bund und Ländern keine arzneimittelrechtlichen Einwände bestehen. Die Kosten pro Ferkel liegen bei wenigen Cent.

  • Gibt es derzeit andere Alternativen?

    • Nein. Derzeit existieren keine anerkannten, praxistauglichen Alternativen zur chirurgischen Kastration, um den unerwünschten Ebergeruch zuverlässig zu verhindern. Zwar wurde die Forschung nach Alternativen in den letzten Jahren sowohl national wie international intensiviert. So wurde z.B. das Projekt PIGCAS ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, den derzeit praktizierten Status quo bei der Ferkelkastration bzw. der Ferkelaufzucht in den einzelnen EU-Mitgliedsländern zu erfassen, als auch den derzeitigen Wissensstand über die Alternativen zusammen zu tragen, um anschließend Empfehlungen für das künftige Vorgehen zu geben. Bis es soweit ist, haben sich die deutschen Schweineerzeuger und der Einzelhandel jedoch für die Zwischenlösung „Kastration in Verbindung mit stark wirksamen Analgetika“ geeinigt, um das Leiden der Tiere zu minimieren.

      Die Niederlande und Belgien haben sich unterdessen – ebenfalls auf freiwilliger Basis – für die Kastration unter CO2/O2-Narkose entschieden. In der Schweiz ist dagegen ab 2009 die Kastration unter Isofluran-Narkose vorgeschrieben. In Norwegen durften Ferkel seit 2002 nur noch unter Lokalanästhesie kastriert werden, ab 2009 wird die Ferkelkastration dort  gänzlich untersagt. Alternativ steht dort jetzt nur die so genannte Ebermast zur Verfügung, wie sie vor allem in Großbritannien, Irland und großenteils in Spanien bereits seit Jahren praktiziert wird. Daran ist jedoch ein geringeres Schlachtgewicht und damit eine verkürzte Lebenszeit der Schweine geknüpft, um die Entstehung des Ebergeruchs mit Einsetzen der Geschlechtsreife zu verhindern.