Status quo in der EU & mögliche künftige Alternativen

Etwa 80 % der 100 Millionen in der EU zur Welt kommenden männlichen Ferkel werden während ihrer ersten 7 Lebenstage chirurgisch kastriert. In Deutschland sind fast alle der über 20 Millionen männlichen Ferkel betroffen. Dagegen werden in Portugal nur ca. 11 % und in Spanien 33 % der männlichen Ferkel kastriert. Großbritannien und Irland verzichten sogar fast vollständig auf eine Kastration und setzen auf die Ebermast. 

Ebermast

Dabei handelt es sich um die Mast unkastrierter Ferkel, die noch vor der Geschlechtsreife im Alter zwischen 150 und 170 Tagen geschlachtet werden. Das Schlachtkörpergewicht solcher Tiere ist entsprechend geringer und beträgt etwa 70-80 kg (Baumgartner 2008, Heinritzi et al. 2008). Zum Vergleich: In Deutschland beträgt das durchschnittliche Schlachtgewicht von chirurgisch kastrierten Ferkeln derzeit etwa 110 kg. Durchschnittlich sind etwa 4,5% der unkastrierten Tiere dennoch geruchsbelastet, wobei der Anteil der belasteten Tiere im Sommer nur etwa 1% beträgt, während ihr Anteil im Frühling und im Herbst auf 7-9% ansteigt (Schulze-Horsel 2008).
Bei der Schlachtung von Jungebern müssten also so genannte „elektronische Nasen“ eingesetzt werden, die in der Lage sind, Schlachtkörper mit Geruchsabweichungen sicher aufzuspüren. Solche „elektronischen Nasen“ werden derzeit zur Marktreife entwickelt. Die Vermarktungswege von Eberfleisch und die Verbraucherakzeptanz müssten zuvor sorgfältig abgeklärt werden.
In jedem Fall ist beim Abwägen des Pro und Contra der Ebermast stets die ethische Frage einer noch kürzeren Lebensdauer von Mastschweinen zu bedenken.

Vorteile von unkastrierten Tieren gegenüber kastrierten sind neben vermindertem Leid durch die Kastration niedrigere Produktionskosten durch eine bessere Futterverwertung, verminderte Schadstoffausscheidung über den Kot, Aggressivitätsminderung, leichterer Umgang mit den Tieren, vereinfachte Haltung (männliche und weibliche Tiere können gemeinsam gehalten werden), magerere Schlachtkörper sowie die Verbesserung einiger Kriterien der Fleischqualität (Bonneau und Squires 2001).

Lokalänästhesie

In Norwegen dürfen Ferkel bereits seit August 2002 nur noch von qualifizierten Tierärzten und unter Lokalanästhesie kastriert werden (Langhoff 2008). Dies wird überwiegend durch eine subkutane und intratestikuläre Injektion eines Lokalanästhetikums umgesetzt. Von 2009 an wird die chirurgische Kastration in Norwegen voraussichtlich generell verboten (Baumgartner 2008). Zöls et al. (2006)  und Zankl (2007) konnten in ihren Untersuchungen jedoch durch die intratestikuläre Injektion von Lokalanästhetika keine Linderung für die Tiere erkennen. Die Forderung nach einer Verringerung der Schmerzen bei der Kastration von Saugferkeln wird durch die intratestikuläre Lokalanästhesie nicht erfüllt, da zwischen anästhesierten und nichtanästhesierten kastrierten Tieren anhand der Kortisolkonzentration kein Unterschied hinsichtlich der endogenen kastrationsbedingten Schmerzreaktion nachzuweisen ist. Zudem ist die Injektion des Lokalanästhetikums selbst mit Schmerzen für das Tier verbunden (Horn et al. 1999,  Baumgartner 2008).  Waldmann et al. (1994) beschreiben, dass sowohl die intratestikuläre, als auch die subkutane Injektion von Butanilicain zu erheblichen Abwehrreaktionen führt.

Inhalationsnarkose

In der Schweiz war es den fachkundigen Personen (Landwirten) bis jetzt gestattet, ihre Ferkel ohne Betäubung während der ersten zwei Lebenswochen zu kastrieren (Artikel 65 Absatz 2 Tierschutzverordnung). Ab 2009 soll auch dort nur noch eine Kastration unter Narkose gestattet sein. Die Schweiz setzt dabei im Gegensatz zu den Niederlanden auf den Einsatz des Inhalationsnarkotikums Isofluran und die zusätzliche Verabreichung von schmerzlindernden Arzneimitteln (Details siehe Kapitel 2.3. LINK) Jedoch hat der Schweizer Bundesrat die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis Ende 2010 verlängert (Hellwig 2008).

Die gesamte niederländische Erzeugerkette hat sich ab 2009 für eine chirurgische Kastration unter Einsatz eines Gasgemisches (CO2/O2) entschieden. Nachteile sind der apparative Aufwand und die Möglichkeit des Entstehens eines malignen Hyperthermie-Syndroms bei empfindlichen Tieren (Heinritzi et al. 2006).

Weiterhin geben Experten zu bedenken, dass es bei der Verwendung des CO2/O2-Gemisches zu erheblichem Stress durch Erstickungsangst auf Grund des hohen CO2-Gehaltes kommen dürfte. In Untersuchungen zeigten die Ferkel bei der Narkoseeinleitung Stress und Unruhe, was sich in einer stark erhöhten Atemfrequenz, Maulatmung und mehr oder weniger starken Exzitationen bemerkbar macht. Nach Meinung von Kohler et al. (1998) ist die forcierte Atmung eine physiologische Reaktion auf den erhöhten CO2-Gehalt in der Atemluft.

Darüber hinaus verlängert sich der Zeitaufwand pro kastriertem Ferkel von etwa 15 Sekunden ohne Narkose auf gut 3 Minuten mit Narkose. Bei der Kastration von 50 Ferkeln macht das einen Unterschied von 2,5 Stunden aus (Bauer 2008b). Heinritzi et al. (2006) setzen die verlängert Gesamtdauer der Kastration mit Inhalationsnarkose mit 153 Sekunden gegenüber 38 Sekunden ohne Narkose an.

Darüber hinaus müssen die durchführenden Personen eine entsprechende Geräteschulung absolvieren als auch über eine medizinische Fachkenntnis verfügen, um Narkosetiefe, Kreislauffunktionen und Körpertemperatur zu überwachen. Die konsequente Kastration unter Narkose soll bei Ferkelerzeugern über ein spezielles IKB-Audit zertifiziert und überwacht werden (Westfleisch – Informationen für Landwirte 12/2008). In Deutschland dürfen solche Narkosen bei Nutztieren derzeit ausschließlich von Tierärzten durchgeführt werden.

Weiterer Nachteil der Kastration unter Narkose ohne Schmerzmittelgabe ist das Fehlen einer schmerzlindernden Wirkung (Flechtner 2008). Narkosen sind zur Schmerzlinderung generell untauglich, da die Schmerzausschaltung in direktem Zusammenhang mit der Bewusstlosigkeit steht (Löscher 2006). Die Cortisolwerte (siehe Kapitel 2.1.) der Tiere entsprechen bereits 30 Minuten nach der Kastration unter Isofluran-Narkose den Werten der Tiere, die ohne Narkose kastriert wurden (Schulz et al. 2007). Auch die bei Tieren unter CO2/O2-Narkose gemessenen Cortisol- und β-Endorphinwerte weisen nicht darauf hin, dass die Belastung dieser Tiere wesentlich geringer ist als bei solchen, die ohne eine solche Narkose kastriert wurden (Baumgartner 2008).
Gegen den massenhaften Einsatz von Isofluran spricht außerdem die starke Umweltbelastung, da es sich um ein potentes Treibhausgas handelt (Flechtner 2008).

Immunokastration

Die so genannte Immunokastration beruht auf der Hemmung der Entwicklung der Hoden. Durch die zweimalige Applikation eines Wirkstoffs wird die Bildung von Antikörpern induziert, die sich  gegen das endogene „Gonadotropin Releasing Hormone“ (GnRH) wendet. Dadurch wird die hormonelle Stimulation der Hoden um ein Vielfaches vermindert und die Produktion des Geschlechtshormons Androstenon gehemmt (Siehe auch Kapitel 2.1.).  Dadurch ist es möglich, unkastrierte Eber zu mästen und damit sämtliche mit der Ebermast verbundenen Produktions-, Haltungs- und Umweltvorteile zu nutzen (Dunshea et al. 2001, Jaros et al. 2005). Der Wirkstoff ist in der EU bislang nicht zugelassen, hingegen wird er in Australien, Neuseeland und einigen südamerikanischen Ländern bereits seit längerer Zeit angewendet.

Nachteil der Immunokastration sind der große Arbeitsaufwand und die erhöhten Anforderungen an das Handling bei der „2. Impfung“, da es sich bei den zu impfenden Tieren ja um 80-90 kg schwere Eber handelt. Auch wird bezweifelt, dass die hohen Kosten der beiden Impfungen durch die wirtschaftlichen Vorteile der Ebermast wett gemacht werden. Zudem steht noch die Klärung des Risikos einer versehentlichen Selbstapplikation aus. Es ist davon auszugehen, dass der Wirkstoff beim Menschen in der gleichen Art und Weise wirkt wie beim Eber. Ob die vom Hersteller in die Applikationsgeräte integrierten Vorbeugemaßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes ausreichend sind, bleibt im Rahmen der Zulassung zu klären.

Sperma-Sexing

Das Ziel dieses Ansatzes ist es, das Ebersperma nach den Geschlechtschromosomen X und Y zu sortieren und nur die X-Chromosomen für eine weibliche Nachzucht zu verwenden. Allerdings befindet sich die Geschlechtsbestimmung mittels Durchflusszytometrie zum heutigen Zeitpunkt noch im experimentellen Stadium und kann bislang nicht kommerziell eingesetzt werden. Dies ist auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten (Johnson et al. 2005).

Gegenwärtig erlaubt die Methode eine Klassifikation von 15 Millionen Spermien pro Stunde. Eine Portion Ebersperma enthält jedoch 1,5-2 Milliarden Spermien (Heinritzi et al. 2008). Darüber hinaus ist bei diesem Ansatz auch mit ethischen Bedenken zu rechnen. Zudem besteht in der Mast ausschließlich weiblicher Tiere der Nachteil, dass sie eine schlechtere Futterverwertung haben und Schlachtkörper mit geringeren Magerfleischanteilen als intakte Eber produzieren.