Verordnungen & Gesetze
Für die Klassische Geflügelpest gelten die folgenden Bestimmungen:
Geflügelpest - EG-Vorschriften
Hier finden Sie umfangreiche Sammlung von Richtlinien, Entscheidungen und Vorschriften der Europäischen Kommission zur Geflügelpest.
Weitere Angaben zur Geflügelpest-Verordnung finden Sie hier
.
Die Originaltexte können Sie hier downloaden.
Im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest setzt die EU auf die Eradikation des Erregers. Daher ist die schnelle Erkennung und Eliminierung des Ersteintrags von besonders großer Bedeutung.20
Weitere Maßnahmen sind
a) im Falle eines Ausbruchs:
Anzeigepflicht
Sperrung des Betriebes
Einrichten von Sperr-, Kontroll- und Beobachtungsgebieten
Keulung und unschädliche Beseitigung des Geflügels und der Geflügelprodukte
Desinfektionsmaßnahmen
Epidemiologische Untersuchungen
Exportverbot für Geflügel und Geflügelprodukte
Kontrolle der Reisenden auf „illegale“ Einfuhr von Geflügel und Geflügelfleisch
Durchführung von "Not-" und "Schutzimpfungen".
b) präventiv:
Einrichtung nationaler Frühwarnsysteme in den 25 EU-Staaten
Umfassendes Monitoring von Wild- und Zuchtvögeln
Einfuhrverboten für bestimmte Geflügelprodukte und lebende Tiere aus Drittländern
Einführung des (befristeten) Verbots der Freilandhaltung von Geflügel
Verhindern des illegalen Imports von Geflügel und Geflügelprodukten