Verordnungen & Gesetze



Für die Klassische Geflügelpest gelten die folgenden Bestimmungen:

Geflügelpest - EG-Vorschriften
Hier finden Sie umfangreiche Sammlung von Richtlinien, Entscheidungen und Vorschriften der Europäischen Kommission zur Geflügelpest.


Weitere Angaben zur Geflügelpest-Verordnung finden Sie hier .
Die Originaltexte können Sie hier downloaden.

Im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest setzt die EU auf die Eradikation des Erregers. Daher ist die schnelle Erkennung und Eliminierung des Ersteintrags von besonders großer Bedeutung.20

Weitere Maßnahmen sind

a) im Falle eines Ausbruchs:

  • Anzeigepflicht

  • Sperrung des Betriebes

  • Einrichten von Sperr-, Kontroll- und Beobachtungsgebieten

  • Keulung und unschädliche Beseitigung des Geflügels und der Geflügelprodukte

  • Desinfektionsmaßnahmen

  • Epidemiologische Untersuchungen

  • Exportverbot für Geflügel und Geflügelprodukte

  • Kontrolle der Reisenden auf „illegale“ Einfuhr von Geflügel und Geflügelfleisch 

  • Durchführung von "Not-" und "Schutzimpfungen".

b) präventiv:

  • Einrichtung nationaler Frühwarnsysteme in den 25 EU-Staaten

  • Umfassendes Monitoring von Wild- und Zuchtvögeln

  • Einfuhrverboten für bestimmte Geflügelprodukte und lebende Tiere aus Drittländern

  • Einführung des (befristeten) Verbots der Freilandhaltung von Geflügel

  • Verhindern des illegalen Imports von Geflügel und Geflügelprodukten