Neue Impfbescheinigungen für Hühner und Tauben online verfügbar

Alle Besitzer eines Hühner- oder Truthahnbestandes müssen nach § 7 der Geflügelpest-VO ihren Bestand – bereits ab der Haltung eines Tieres – regelmäßig durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Dabei ist die Impfung in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird.



Ebenfalls müssen Brief- und Rassetauben vor der Teilnahme an Ausstellungen, Messen oder Preisflügen gegen die Paramyxovirose geimpft werden.

Fragen Sie Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin nach den aktuellen Impfbescheinigungen für Hühner und Tauben oder downloaden Sie die Bescheinigungen durch Klicken auf die unten stehenden Links oder Bilder!