Begleitende Maßnahmen

Weiterhin sollten die Tiere keiner direkten UV-Strahlung ausgesetzt werden. So sollten diese Tiere vor Sonnenschein in großen Höhen, vor Aufenthalt an und auf Gewässern oder in einer schneebedeckten Landschaft geschützt werden. An Tagen, an denen mit erhöhter UV-Strahlung gerechnet wird, sollten längere Spaziergänge mit solchen Tieren nur in den frühen morgen oder späten Abendstunden unternommen werden.
Lässt sich eine UV-Exposition nicht vermeiden, so müssen die Augen des Hundes jedoch unbedingt vor der Sonne geschützt werden. Es sind speziell für Hunde entwickelte Sonnenbrillen erhältlich, die von den meisten Tieren nach einer kurzen Eingewöhnungsphase problemlos akzeptiert werden.
UV-blockierende Kontaktlinsen (Hydrogel) erwiesen sich dagegen als ungeeignete Therapie der KSC und sie bergen zudem das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen (Denk 2009).
Weiterhin sollten Tiere mit KSC aufgrund der vermuteten erblichen Genese von der Zucht ausgeschlossen werden (Stades et al. 2006).