Generell ist als Routineprophylaxe eine Impfung der Junghennen zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff und bei der Umstallung in den Legebetrieb mit SE-Totimpfstoff per Injektion zu empfehlen.
Der Zentralverband Deutscher Geflügelzüchter (ZDG) empfiehlt das niedersächsische Programm zur freiwilligen Salmonellenbekämpfung bei Hühnern und schreibt für gefährdete Legehennebestände, die entweder einen positiven SE- oder ST-Befund haben, mehrere Altersgruppen gemeinsam halten oder bei denen Ställe oder Stallabteilungen durch gemeinsame Kot-, Futter- oder Eierbänder miteinander verbunden sind, folgende Impfungen vor:
I. | Zusätzliche Impfung mit SE-Totimpfstoff |
| a) | Betriebe mit positivem SE-Befund im vorangegangenen Durchgang |
| b) | Betriebe, deren Ställe durch gemeinsame Kot- und Eierbänder miteinander Verbindung haben. |
| In diesen Betrieben dürfen ab dem 01.09.2007 nur noch Junghennen eingestallt werden, die zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser und vier Wochen vor der Umstallung in den Legebetrieb einmal mit SE-Totimpfstoff per Injektion geimpft wurden. |
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II. | Zusätzliche Impfung mit SE- und ST-Totimpfstoff, ggf. Kombivakzine |
| a) | Betriebe mit positiven ST-Befund in dem vorangegangenen Durchgang |
| b) | Betriebe mit gemeinsamer Haltung mehrerer Altersgruppen. |
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In diesen Betrieben dürfen ab dem 01.09.2007 nur noch Junghennen eingestallt werden, die zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser und vier Wochen vor der Umstallung in den Legebetrieb mit SE- und ST-Totimpfstoff, ggf. Kombinationsimpfstoff per Injektion geimpft wurden.
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III. | Zusätzliche Doppelimpfung mit SE-Totimpfstoff |
| In Elterntieraufzuchtbetrieben für den Legebereich sollen Junghennen zusätzlich zweimal im Abstand von 4 - 6 Wochen mit SE-Totimpfstoff per Injektion geimpft werden. |
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IV. | Zusätzliche Impfung in der Legepause |
| Hennen in der Legepause sind einmal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser zu impfen. |
Impfung gegen S. gallinarum / pullorum sind dagegen verboten. Positive Bestände müssen ausgemerzt werden.