Bovilis® IBR Marker inac

Rinder

Bovilis® IBR Marker inac



BHV1-Marker-Impfstoff, inaktiviert, für Rinder
Suspension zur intramuskulären Injektion

Zusammensetzung
1 Impfstoffdosis (2 ml) enthält:

Inaktiviertes Antigen aus BHV1 (gE-), Stamm GK/D 60 ELISA-Einheiten
zur Induktion von 6,1 – 11,1 log2 VN-Einheiten* im Wirksamkeitstest in der Maus

Wirtssystem: permanente Rindernierenzelle

Adjuvans: Al3+ (als Aluminiumphosphat und –hydroxid) 6,0 – 8,8 mg
Konservierungsmittel: Formaldehyd                              0,03-0,05 %
Trübe pinkfarbene wässrige Injektionssuspension

*virusneutralisierende Einheiten 

Anwendungsgebiet(e)
Aktive Immunisierung von Rindern zur Verringerung der durch die Infektion mit BHV1 verursachten klinischen Symptome (Fieber) in Intensität und Dauer sowie zur Verringerung der Replikation und nasalen Ausscheidung von Feldvirus.

Beginn der Immunität: 3 Wochen nach Grundimmunisierung
Dauer der Immunität: 6 Monate nach Grundimmunisierung

Gegenanzeigen
Keine.

Nebenwirkungen
Gelegentlich können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. In solchen Fällen sollte angemessen symptomatisch behandelt werden. An der Injektionsstelle können vereinzelt Lokalreaktionen auftreten.

Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier/Ihren Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit.

Zieltierart(en)
Rind

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Intramuskuläre Injektion von 2 ml pro Tier.

Alle Rinder ab einem Alter von 3 Monaten können geimpft werden.

Grundimmunisierung
2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen.

Wiederholungsimpfungen (nach Grundimmunisierung mit Bovilis® IBR Marker inac oder mit Bovilis® IBR Marker live)
Eine Impfung alle 6 Monate.

Hinweise für die richtige Anwendung
Nur steriles Impfbesteck anwenden.
Vor Gebrauch sollte der Impfstoff Raumtemperatur (+15 bis +25 °C) erreicht haben.
Vor Gebrauch gut schütteln.

Wartezeit
Null Tage

Besondere Lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Im Kühlschrank lagern (2°C – 8°C).
Vor Frost schützen.

Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen des Behältnisses: 8-10 Stunden.

Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Behältnis und dem Karton angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. 

Besondere Warnhinweise
Nur gesunde Tiere impfen.
Kann während Trächtigkeit und Laktation angewendet werden.
Eine Wirksamkeit bei Vorhandensein maternaler Antikörper ist nicht belegt.

Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen veterinärmedizinischen Produktes verwendet werden sollte, muss daher fallweise entschieden werden.

Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.

Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendeten Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.

Genehmigungsdatum der Packungsbeilage
September 2010

Weitere Angaben
Nur für Tiere.
Bovilis® IBR Marker inac ist ein inaktivierter Impfstoff mit Adjuvans zur aktiven Immunisierung von Rindern gegen das Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1). Der Impfstoff führt nicht zur Bildung von Antikörpern gegen das Glykoprotein E von BHV1 (Marker-Impfstoff). Dies ermöglicht die Unterscheidung von Rindern, die mit diesem Produkt geimpft wurden, von Rindern mit einer BHV1 Feldinfektion.

Pharmazeutische Gruppe: inaktivierter Virus-Impfstoff, ATCvet code: QI02AA03

Faltschachteln mit 1 oder 10 Behältnissen mit 5, 10, 25, 50 oder 100 Dosen.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.

Verschreibungspflichtig

Zul.-Nr. PEI.V.03246.01.1