Bykodigest® N Antacid
Zusammensetzung
Wirkstoffe und sonstige Bestandteile
1 Beutel mit 300 g Pulver enthält:
Arzneilich wirksame Bestandteile:
Calciumcarbonat 220,000 g
Schweres basisches Magnesiumcarbonat 20,000 g
Natriumpropionat 50,000 g
Cobalt(II)-sulfat, 7 H2O 0,072 g
Kupfer(II)-sulfat 0,152 g
Mangansulfat-Monohydrat (Ph.Eur.) 0,224 g
Eisen(II)-sulfat, 1,5 H2O 0,352 g
Zinksulfat-Monohydrat 0,016 g
Sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckgemäße Verabreichung des Mittels erforderlich ist:
Gelatine, Natriumchlorid, Natriumpropionat
Anwendungsgebiet(e)
Bykodigest® N Antacid wird bei Rindern, Schafen und Ziegen traditionell als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Organfunktion der Vormägen bei Störungen (Azidose) der Vormagenverdauung angewendet.
Darreichungsform
Pulver zum Eingeben.
Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Präparates
Nebenwirkungen
Keine bekannt
Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier / Ihren Tieren feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
Zieltierarten
Rind, Schaf, Ziege
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Rinder: 100 g Pulver/100 kg Körpergewicht/Tag
Schafe, Ziegen: 25 g Pulver/10 kg Körpergewicht/Tag
Pulver in Wasser oder Schleim aufschwemmen und mit einer Flasche oder der Nasenschlundsonde eingeben.
Vorübergehend nur rohfaserreiches Futter und reichlich Trinkwasser geben.
Fortführung der Behandlung je nach Lage des Falles über 2-3 Tage.
Nachbehandlungen können mit der gleichen Dosis erfolgen.
Hinweise für die richtige Anwendung
Keine
Wartezeit
Rinder, Schafe, Ziegen:
essbare Gewebe: 0 Tage
Milch: 0 Tage
Besondere Lagerungshinweise
Nicht über 25°C lagern.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr verwenden.
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Besondere Warnhinweise
Inkompatibilitäten:
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses
Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
Genehmigungsdatum der Packungsbeilage
Juli 2009
Weitere Angaben
Packungsgrößen:
Eimer mit 20 Beuteln zu 300 g
Packung mit 5 Beuteln zu 300 g
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.