Nuflor® 40 mg/g
Nuflor® 40 mg/g Pulver zum Eingeben für Schweine
Florfenicol
Wirkstoff(e) und sonstige Bestandteile
1 g Pulver enthält:
Florfenicol 40 mg
Propylenglykol 10 mg
Calciumcarbonat (Futterkalk) qs
Darreichungsform
Pulver zum Eingeben über das Futter.
Weißes bis cremefarbenes, rieselfähiges Pulver
Packungsgröße(n)
250 g
1 kg
3 kg
Zieltierart(en)
Für Schweine (Mastschweine)
Indikation
Zur Behandlung von porcinen Atemwegserkrankungen bei einzelnen Tieren, hervorgerufen durch Florfenicol-empfindliche Pasteurella multocida-Stämme.
Art der Anwendung
Zur Behandlung einzelner Schweine. Zum Eingeben über das Futter. Das Produkt wird für die Anwendung in nicht-pelletiertem Futter empfohlen.
Dosierung:
Die Dosierung beträgt 10 mg Florfenicol (entspricht 250 mg Nuflor® 40 mg/g Pulver) pro kg Körpergewicht und Tag in eine Portion der Tagesration eingemischt an 5 aufeinander folgenden Tagen.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten und eine Unterdosierung zu vermeiden, sollte das Körpergewicht so exakt wie möglich bestimmt werden. Die erforderliche Menge des Tierarzneimittels sollte auf einer kalibrierten Waage abgewogen werden.
Die korrekte Dosierung kann folgendermaßen berechnet werden:
250 mg Nuflor® 40mg/g Pulver X Körpergewicht des Schweins (kg)
pro kg Körpergewicht und Tag
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis restlos aufgenommen wird.
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters einzumischen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird. Diese Mischung ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Dabei wird empfohlen, die für das Tier errechnete Menge an Nuflor® 40 mg/g Pulver so in eine entsprechende Menge Futter einzumischen, dass eine maximale Konzentration von 500 mg Florfenicol/kg Futter nicht überschritten wird.
Höhere Konzentrationen können zu einer Beeinträchtigung des Geschmacks und damit zu einer verringerten Futteraufnahme führen.
Zur Behandlung größerer Tierzahlen ist medikiertes Futter, das aus einer geeigneten Arzneimittel-Vormischung und durch eine autorisierte Futtermühle hergestellt wurde, zu verwenden.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 14 Tage
Besondere Warnhinweise, soweit erforderlich
Der Einsatz des Präparates sollte nach Durchführung eines Antibiogramms und entsprechend den offiziellen lokalen Regelungen zur Anwendung von Antibiotika erfolgen.
Dieses Arzneimittel enthält Calciumcarbonat, welches zu einem Rückgang der Futteraufnahme und einem unausgewogenen Calcium-Phosphor-Verhältnis in der Futterration führen kann. Daher sollte auf den Calcium-Gehalt des fertigen Futtermittels geachtet werden.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Die Behandlungsdauer sollte 5 Tage nicht überschreiten.
Bei Überdosierung kann es zu einem Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, verbunden mit einer Abnahme des Körpergewichtes kommen. Ferner kann es zu vermehrter Verweigerung der Aufnahme des medikierten Futters kommen, eine Erhöhung des Serumkalziumspiegels kann ebenfalls auftreten.
Die behandelten Schweine sollten besonders beobachtet werden. An allen 5 Behandlungstagen sollte unbehandeltes Futter erst gegeben werden, wenn die gesamte Tagesration des medikierten Futters von den Schweinen aufgenommen wurde.
Tiere mit Inappetenz und/oder mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden sollten parenteral behandelt werden.
Toxizitätsstudien an Ratten zeigten negative Auswirkungen auf die männliche Fortpflanzung. Daher sollte das Tierarzneimittel nicht bei Zuchtebern angewendet werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Das Tierarzneimittel kann Hautsensibilisierung hervorrufen.
Hautkontakt ist zu vermeiden.
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Propylenglykol sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden.
Die Handhabung des Tierarzneimittels erfordert besondere Vorsicht, um eine Exposition des Anwenders während des Einmischens des Pulvers in das
Futtermittel und bei der Verfütterung auszuschließen.
Tragen Sie beim Einmischen des Pulvers in das Futter entweder eine Einweg-Halbschutzmaske gemäß EU-Standard EN 149 oder eine Halbschutzmaske gemäß EU-Standard EN 140 mit einem Partikelfilter gemäß EN 143, Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzanzug und eine Schutzbrille.
Bei der Handhabung der Arzneimittels oder des medikierten Futters Handschuhe tragen und nicht rauchen, essen oder trinken.
Nach Gebrauch des Arzneimittels oder des medikierten Futters Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
Im Fall einer Exposition ist gründlich mit Wasser zu spülen.
Treten nach einer Exposition Beschwerden wie Hautausschlag auf, so ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und das Etikett vorzuzeigen.
Gülle von behandelten Schweinen ist vor der Ausbringung und Einarbeiten in Böden für mindestens einen Monat zu lagern.
Gegenanzeigen
Die Sicherheit des Tierarzneimittels während Trächtigkeit und Laktation bei Sauen wurde nicht untersucht. Daher wird die Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation nicht empfohlen. Nicht bei Zuchtebern anwenden.
Nicht anwenden, wenn zuvor Fälle allergischer Reaktionen gegenüber Florfenicol aufgetreten sind.
Nebenwirkungen
Im Allgemeinen beobachtete Nebenwirkungen sind Durchfall, perianale Entzündung und Vorfall des Rektums. Diese Nebenwirkungen sind vorübergehend und gehen nach Ende der Behandlung zurück. Darüber hinaus kann es zu einem Anstieg der Calciumkonzentration im Serum kommen.
Falls Sie Nebenwirkungen bei Ihrem Tier / Ihren Tieren feststellen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
Besondere Lagerungshinweise
Für dieses Tierarzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen
erforderlich.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Beutel angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
DE: Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
AT: Abgelaufene oder nicht vollständig entleerte Packungen sind als gefährlicher Abfall zu behandeln und gemäß den geltenden Vorschriften einer unschädlichen Beseitigung zuzuführen. Leere Packungen sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.
Vermerk „Für Tiere“ sowie Bedingungen oder Beschränkungen für eine sichere und wirksame Anwendung des Tierarzneimittels, sofern erforderlich
Für Tiere
DE: Verschreibungspflichtig
AT: Rezept- und apothekenpflichtig
Kinderwarnhinweis
„Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren“
Genehmigungsdatum der Packungsbeilage:
September 2010
Zulassungsnummer
DE: Zul.-Nr.: 401136.00.00
AT: Z. NR. 8-00823
Stand der Information: Juli 2009