Wichtigste Informationen

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) ist eine nicht ansteckende Virusinfektion bei Wiederkäuern, die durch das Blauzungenvirus (Bluetongue virus, BTV) verursacht wird. Sie kann nicht durch direkten Kontakt, sondern nur über Vektoren, in Form von blutsaugenden Insekten übertragen werden. Es ist keine Zoonose, Menschen können also nicht erkranken. Die Klinik zeichnet sich bei den verschiedenen Wiederkäuerspezies in unterschiedlicher Symptomatik aus. In Deutschland verbreitet sich derzeit der Serotyp 8 des Blauzungen-Virus. In den umliegenden Ländern, vor allem im südlichen und westlichen Raum ist zusätzlich auch der Serotyp 4 und 1 auf dem Vormarsch. Die Erkrankung wird auf der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen der OIE (Office International des Epizooties) geführt und unterliegt damit in Deutschland der Anzeigepflicht. Die einzige effektive Bekämpfungsmöglichkeit stellt die prophylaktische Impfung dar. Zeitgleich können dadurch bedingte Handelsrestriktionen eingehalten werden.

Erreger und Übertragung

Das Blauzungenvirus (Bluetongue Virus, BTV) ist ein Orbivirus aus der Familie der Reoviridae. Mittlerweile sind mehr als 24 verschiedene Serotypen bekannt, es gibt jedoch auch innerhalb der Serotypen verschiedene Variationen(1).


Erkranken können vor allem Wiederkäuer, wobei die klinischen Symptome bei Schafen in der Regel viel deutlicher ausgeprägt sind als bei Rindern. Neben den vorgenannten Tierarten sind aber auch andere Wiederkäuer (Ziegen, Wildwiederkäuer) und Neuweltkameliden (Alpakas, Lamas) empfänglich. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt nicht(2).Während zunächst vermutet wurde, dass nur bestimmte Gnitzen (Cullicoides) aus wärmeren Regionen der Erde das Virus übertragen, konnte nachgewiesen werden, dass in Deutschland ausschließlich heimische Arten (C. obsoletus, C. pulicaris) für die Verbreitung des Virus verantwortlich waren. In diesem Zusammenhang wird auch eine Überwinterung des Virus in Europa diskutiert.


Die Gnitzen sind nur wenige Millimeter groß und leben etwa 10 – 20 Tage, wobei bei niedrigeren Temperaturen auch Zeiträume bis zu 90 Tage beschrieben werden. Die Insekten sind dämmerungs- und nachtaktiv und fliegen selbst nur kurze Distanzen. Auf Grund ihrer Größe können sie aber durch Wind über große Strecken mitgetragen werden und so zu einer schnellen Verbreitung der Erkrankung beitragen.

Eine einmal infizierte Gnitze bleibt ihr Leben lang infektiös. Die Aufnahme weiterer Blutmahlzeiten ermöglicht die Übertragung des BT-Virus auf empfängliche Tiere, wobei eine infizierte Gnitze zur Infektion eines nicht geimpften Wiederkäuers ausreichen kann.
In der letzten Zeit häufen sich allerdings Berichte aus Frankreich, dass es in der Trächtigkeit zu einer Übertragung des BT-Virus von der Mutter auf das ungeborene Kalb kommen kann(3).
Nach der Übertragung des BT-Virus erfolgt beim Wiederkäuer zunächst eine Vermehrung in den regionalen Lymphknoten. Es schließt sich eine Virämie an, das heißt, das Virus sammelt sich zu Massen im Blut an und verbreitet sich so im gesamten Organismus. Dies kann bereits nach wenigen Tagen im Blut nachgewiesen werden. Die Dauer der Virämie ist abhängig von der Lebensdauer der Erythrozyten und beträgt beim kleinen Wiederkäuer bis zu 54 Tage. Beim Rind wird die Phase mit 60, zum Teil auch mit bis zu 100 Tagen angegeben. Aus diesem Grund weist das Rind aus epidemiologischer Sicht eine besondere Bedeutung auf. 

Klinische Symptome

Die Ausprägung der klinischen Symptome hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Serotyp des Virus, der betroffenen Tierart, der Rasse, dem Alter und der Konstitution des Tieres ab. Im Allgemeinen gilt das Rind als weniger empfindlich als das Schaf und zeigt meist keine oder nur milde Symptome. Im Verlauf der BTV 8-Infektionen in den Jahren 2006 – 2009 in Nordwest-Europa waren jedoch auch viele Rinder klinisch erkrankt.

Hierbei wurden im frühen Krankheitsverlauf Fieber, respiratorische Symptome (Atemwegsprobleme), Speicheln und Veränderungen infolge Entzündungen der Schleimhäute von Nase und Flotzmaul beobachtet. Bei Milchkühen kam es zu Milchleistungsrückgang und rötlichen Verfärbungen im Bereich der Zitzenkuppen. Weiterhin wurde über Aborte und kongenitale Missbildungen berichtet.

Bei Schafen treten nach einer Inkubationszeit von 4 – 8 Tagen Fieber, ein zunehmender Bewusstseinsverlust, eine erhöhte Atemfrequenz, eine Unterversorgung der Schleimhäute an Maul und Nase sowie verstärktes Speicheln und Nasenausfluss auf. Durch Schäden der Gefäßwände in Folge der Infektion kommt es zur Bildung von Ödemen im Kopfbereich sowie punktförmigen Blutungen an den Schleimhäuten (Petechien). Weiterhin können im Krankheitsverlauf Rötungen und Einblutungen im Kronsaumbereich mit Lahmheit auftreten. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge durch Hyperämie (Unterversorgung) und Ödembildung wird hingegen recht selten gesehen. Bei tragenden Tieren kann es durch fetale Infektion zu Aborten oder Missbildungen kommen.

Infizierte Schafe sterben oftmals nach kurzem Krankheitsverlauf. Je nach Schafrasse und Serotyp werden unterschiedliche Mortalitätsraten angegeben. Die Letalität bei den Schafen tritt bis zu etwa  3 x höher als bei den Rindern auf.


Eine spezifische Therapie ist nicht möglich, so dass erkrankte Tiere symptomatisch behandelt werden (Entzündungshemmung, Schmerzlinderung, Antibiose).


Auf Grund der Vielzahl an unspezifischen Symptomen kann nach klinischer Untersuchung meist nur der Verdacht auf Blauzungenerkrankung ausgesprochen werden. Es muss eine Verifizierung mittels labordiagnostischer Maßnahmen erfolgen. Zur Einsendung von Blutproben zum Nachweis von BT-Virus ist EDTA-Blut als Untersuchungsmaterial notwendig. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit hierin Antikörper nachzuweisen, wobei bei der Untersuchung nicht unterschieden werden kann, ob diese durch Feldinfektion oder Impfung hervorgerufen wurden. Gleiches gilt auch für den Nachweis von Antikörpern in Milch.


Die in Deutschland zur Abklärung der Blauzungenerkrankung zugelassenen Methoden sind in der Methodensammlung vom FLI aufgeführt.

Gerade weil derzeit in Deutschland noch keine klinischen Fälle gemeldet wurden und auch in der Schweiz und in Frankreich nur bei wenigen Fällen klinische Symptome beobachtet wurden, ist es wichtig, eine mögliche Erkrankung rechtzeitig zu erkennen.

Aktuelle Lage

Seit dem Jahr 2015 ereignet sich eine erneute Ausbreitung der Blauzungenerkrankung. Aus Frankreich wurden zunächst Fälle von BTV-8 gemeldet, im Jahr 2017 wurde auch der Serotyp 4 nachgewiesen. Beide Serotypen breiteten sich dort dann rasant aus.

Die BTV-Ausbrüche verteilten sich 2017 europaweit. Allen voran Frankreich mit 657 Fällen, gefolgt von Italien (118 Fällen), Portugal (1), Kroatien (3) und Spanien (1). Insgesamt wurden im Jahr 2017 780 Fälle gemeldet. Während in dem Zeitraum vor allem Länder im Mittelmeerraum und auf dem Balkan betroffen waren, wurden 2018 neben einer großen Anzahl an Fällen in Frankreich (671) auch in der Schweiz 91, in Griechenland 18 und in Italien 124 BTV-Ausbrüche beobachtet.


In Deutschland kam es erstmals seit November 2009 zu einem Ausbruch der Blauzungenerkrankung am 12.12.2018. Betroffen war ein Betrieb in Baden-Württemberg. Bei zwei klinisch gesunden Tieren wurde im Rahmen einer Routineuntersuchung das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 nachgewiesen. Der betroffene Betrieb wurde gesperrt und ein Restriktionsgebiet 150 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet(2).


Bis zum 01.08.2019 wurden in Deutschland weitere 57 Fälle gemeldet. Diese waren vor allem in Baden-Württemberg aufgetreten, aber auch das Saarland und Rheinland-Pfalz waren betroffen(1). Die aktuellen Fallzahlen – auch aus anderen europäischen Ländern- werden regelmäßig vom FLI veröffentlicht(4).


Hier kann auch die jeweilig geltende Ausdehnung der Restriktionszone eingesehen werden. Derzeit (Stand 18.7.19) liegen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und weite Teile von Bayern, Hessen und Nord-Rhein- Westfalen in dieser Zone. Auf der Homepage der Europäischen Union sind die einzelnen betroffenen Landkreise aufgeführt und können dort abgerufen werden(5).


Die aktuelle Karte der Restriktionszonen in Deutschland finden sie auf der Homepage des FLI.

Bekämpfung und Impfung

Kommt es in einem Mitgliedstaat zu einem Ausbruch von BTV, so werden Schutzmaßnahmen vorgenommen. Diese beruhen in erster Linie auf der Einrichtung von Sperr- und Kontrollzonen, die insgesamt einen Umkreis von 150 km um den betroffenen Betrieb bedeuten. Auf der Basis der Verordnung EG 1266/2007 Artikel 7 ist das Verbringen von empfänglichen Tieren aus der Sperrzone verboten. Hier gilt es auch die vektorarme und vektoraktive Zeit zu unterscheiden.

Im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenerkrankung stellt die Impfung die einzige zuverlässige Möglichkeit dar, Tiere vor klinischer Erkrankung zu schützen. Gleichzeitig wird hierdurch auch die Weiterverbreitung des Virus verhindert.

BTV 4 nicht vergessen

Derzeit sind alle in Deutschland festgestellten Fälle durch den Serotyp 8 hervorgerufen worden.

Allerdings sind in Frankreich und Norditalien auch BTV-Ausbrüche festgestellt worden, die durch den Serotyp 4 verursacht wurden. In diesen Ländern bestehen auch Restriktionszonen verursacht durch BTV-Serotyp 4. Nach Einschätzung von Experten ist zu erwarten, dass es mittelfristig auch zum Nachweis von BTV-4 in Deutschland kommen wird(6, StIKoVet). Da eine Impfung gegen Blauzunge nur gegen den Serotyp wirkt, gegen den sie gerichtet ist, also keine Kreuzreaktion besteht, sollten Tiere gegen beide Serotypen geschützt werden, also gegen BTV-8 und BTV-4 geimpft sein

Impfung schützt

m Zuge der Bekämpfung der Blauzungenerkrankung stellt die Impfung die einzig zuverlässige Möglichkeit dar, Tiere vor klinischer Erkrankung zu schützen(6).


Weiterhin kann durch eine Impfung auch Handelshemmnissen vorgebeugt werden. Generell ist das Verbringen innerhalb Deutschlands von Rindern, Schafen, Ziegen oder Gatterwild aus dem Sperrgebiet nur noch auf Basis einer Immunisierung möglich. Hierbei ist zu beachten, dass eine korrekte Grundimmunisierung erfolgt ist und auch Wiederholungsimpfungen nicht vergessen wurden (weitere Details siehe in der Tabelle oder auf der Website des STUA Aulendorfs: Blauzungenkrankheit – Regelungen für das innerstaatliche Verbringen seit 18. Mai. 2019(7)).

Handelsrestriktionen in der vektoraktiven Zeit, gültig ab dem 18.05.2019:

1Verbot, bzw. Aufhebung der Ausnahme des Verbringens von ungeimpften Tieren, die einen negativen BTV-Nachweis erbringen und mit Repellent behandelt sind.
2Verbot, bzw. Aufhebung der Ausnahmeregelung des Verbringens von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit geimpft wurden. Hier muss ab jetzt zusätzlich ein negativer Virusnachweis innerhalb von 14 Tagen vor dem Verbringen gebracht werden.
3Eine Verbringung von Kälbern bis 90 Tagen ist möglich, deren Mütter spätestens 14 Tage vor dem Belegen eine abgeschlossene Grundimmunisierung bzw. einen korrekten Impfstatus durch jährliche Wiederholungsimpfungen hatten. Die Kälber müssen Biestmilch erhalten haben und der Tierhalter musss eine Tierhaltererklärung vorweisen
4Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen oder Gatterwild zur unmittelbaren Schlachtung aus dem Sperrgebiet ist möglich

Die Impfung bildet damit nach wie vor eine wichtige Säule der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit, da sie sowohl den Schutz der Tiere sicherstellt als auch dauerhafte, Saisonunabhängige Verbringungsoptionen ermöglicht. Entsprechend wird weiterhin dringendst zur Impfung – vor dem Hintergrund des sich ebenfalls weiter in Europa ausweitenden BTV-4-Geschehens – gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) geraten.

Die Impfung in Deutschland erfolgt auf freiwilliger Basis. In einigen Bundesländern unterstützen zugehörigen Tierseuchenkassen mit Zuschüssen die anfallenden Impfkosten(8). Um weiterhin die Tiere verbringen zu können, muss eine Eintragung der durchgeführten Impfung in die HI-Tier Datenbank innerhalb von 7 Tagen nach Impfung erfolgen. Von Seiten der StIKoVet wird eine Impfung gegen beide Serotypen, also BTV-8 und BTV-4 dringend empfohlen(6).


Im Gutachten der EFSA (European Food Safety Authority) kommen die Experten zu dem Schluss, dass eine Ausrottung der Erkrankung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn 95% der Rinder und Schafe über mindestens 5 Jahre in Folge geimpft werden(9). Im Rahmen der freiwilligen Impfung mit Unterstützung durch die Tierseuchenkasse wurden in Baden-Württemberg in 2018 immerhin ca. 25 % der Rinder und etwa ein Achtel der Schafe gegen BTV-8 geimpft(6).


Es gibt zwei verschiedene Arten von Impfstoffen, attenuierte Lebendvakzine und Inaktivatvakzine. In der Europäischen Union darf nur mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den einzelnen Serotypen des Blauzungenvirus, so dass bei gleichzeitigem Auftreten verschiedener Serotypen in einem Gebiet gegen diese entsprechend geimpft werden muss, um einen umfassenden Schutz zu bieten.

(1) Steckbrief Blauzungenkrankheit vom 29.08.2019 https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00023050/Steckbrief-Blauzungenkrankheit-2019-08-29.pdfwww.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit
(2) Radar Bulletin Dez 2018, https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00019395/Radar_Bulletin_Deutschland-Dezember_2018_oeffentlich.pdf
(3) Zientara et al. (2019): INFECTIONS TRANS-PLACENTAIRES PAR LE VIRUS DE LA FCO SEROTYPE 8 CHEZ DES VEAUX, https://www.plateforme-esa.fr/sites/default/files/2019-03-08_FCO-France.pdf
(4) https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
(5) European Commission, Bluetongue – Table on Restricted Zones, heruntergeladen am 8.8.19, https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/ad_control-measures_bt_restrictedzones.pdf
(6) Stellungnahme BTV, FLI, 28.01.2019 https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00019786/Stellungnahme_BTV_2019-01-28.pdf
(7) http://www.stua-aulendorf.de/pdf/BT_Verbringungsregelungen.pdf
(8) Agrarheute: https://www.agrarheute.com/tier/rind/impfkostenzuschuss-gegen-blauzungenkrankheit-554893, LGL Bayern: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/doc/faq_blauzungenkrankheit.pdf, Vetion: https://www.vetion.de/buiatrikaktuell/fokus/FNews.cfm?aktuell_id=31396&focus_id=69&farbe=a, NRW: https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/beihilfe_zur_blauzungenimpfung.pdf
(9) https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/170308