Nobivac® T

Injektionssuspension für Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Frettchen

Zusammensetzung

Eine Dosis (1 ml) enthält:

Wirkstoff:
Inaktiviertes Tollwutvirus, Stamm Pasteur RIV:              ≥ 0,95 AIU* entsprechend ≥ 3 IU**

*die Chargenprüfung wird mit einem In-vitro-Wirksamkeitstest nach der Ph. Eur. Monographie 451 durchgeführt.
AIU = Tollwutantigenmasse in AlphaLISA International Units.
**entsprechende im In-vivo-Maus-Infektionstest nach der Ph. Eur. Monographie 451 ermittelte Wirksamkeit.

Adjuvans:
Al3+                                                                               0,66 mg
(entsprechend Aluminiumphosphat 3 mg)

Hilfsstoff:
Thiomersal                                                             0,1 mg

Schwach gelblich-orange bis schwach rötlich-purpur mit weißlichem Sediment.

Zieltierart(en)

Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Frettchen.

Anwendungsgebiet(e)

Zur aktiven Immunisierung von gesunden Rindern, Pferden, Schafen, Hunden, Katzen und Frettchen gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität.

Beginn der Immunität: Eine schützende serologische Antwort von > 0,5 I. E. ist in der Regel bei Hunden und Katzen 3 Wochen, bei allen anderen Zieltierarten 4 Wochen nach Impfung zu erwarten.

Dauer der Immunität: Bei Hunden und Katzen 3 Jahre, bei Rindern und Pferden 2 Jahre, bei Frettchen und Schafen 1 Jahr.

Gegenanzeigen

Nach der Tollwut-Verordnung ist es verboten, tollwutkranke oder tollwutverdächtige Tiere zu impfen.

Besondere Warnhinweise

Besondere Warnhinweise:
Nur gesunde Tiere impfen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

Trächtigkeit:
Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.

Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es liegen Daten zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit vor, die belegen, dass Nobivac T zeitgleich mit Nobivac Lepto oder gemischt mit den gefriergetrockneten Lebendimpfstoffen der Nobivac-Serie für Hunde (Nobivac Parvo, Nobivac SP, Nobivac SHP oder Nobivac SHPPi) verabreicht werden kann. Dabei wird Nobivac T als Lösungsmittel anstelle des Nobivac Solvens zur Rekonstitution der o.g. gefriergetrockneten Impfstoffe verwendet. Bei Anwendung in der Mischspitze sind die Hinweise beider Packungsbeilagen (Impfalter, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung) einzuhalten.

Es liegen Daten zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit vor, die belegen, dass Nobivac T zeitgleich, aber nicht gemischt mit den gefriergetrockneten Lebendimpfstoffen der Nobivac-Serie für Katzen (Nobivac RC oder Nobivac RCP) verabreicht werden kann.

Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels mit Ausnahme der oben genannten vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.

Überdosierung:
Nach Verabreichung der doppelten Dosis wurden keine anderen als die unter Abschnitt „Nebenwirkungen“ genannten Reaktionen beobachtet.

Wesentliche Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen, mit Ausnahme der oben genannten.

Nebenwirkungen

Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Frettchen:

Sehr selten
(< 1 Tier / 10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte):
Schwellung an der Injektionsstelle, Überempfindlichkeitsreaktion (z. B. Gesichtsschwellung, Erbrechen, Juckreiz, Durchfall)1,
Lethargie2, Anorexie2, Hyperthermie2

1 Eine solche Reaktion kann sich zu einem schwerwiegenderen Zustand entwickeln (Anaphylaxie), welcher lebensbedrohlich sein kann mit zusätzlichen Symptomen wie Dyspnoe, Kollaps, Ataxie, Muskeltremor und Konvulsion. Wenn eine solche Reaktion auftritt, sollte unverzüglich eine geeignete Behandlung verabreicht werden (z. B. Antihistaminika, Kortikosteroide oder Adrenalin).
2 Mild.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte zuerst Ihrem Tierarzt mit. Sie können Nebenwirkungen auch an den Zulassungsinhaber oder den örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers unter Verwendung der Kontaktdaten am Ende dieser Packungsbeilage oder über Ihr nationales Meldesystem (https://www.vet-uaw.de) melden.

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Eine Dosis (1 ml) verabreichen.

Intramuskuläre oder subkutane Anwendung.

Grundimmunisierung: einmalige Impfung im Alter von:

   Hund, Katze Frettchen Rind, Pferd Schaf
 Alter  12 Wochen 12 Wochen 6 Monate 6 Monate
 Art der Anwendung i.m./s.c. s.c. i.m. s.c.

Wiederholungsimpfung: einmalige Impfung

 Hund, Katze Frettchen Rind, Pferd Schaf
 alle 3 Jahre 1 x jährlich alle 2 Jahre 1 x jährlich

Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung

  • im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
  • im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.

Hinweise für die richtige Anwendung

Vor Verwendung ist der Impfstoff auf Raumtemperatur zu bringen (15°C – 25°C). Es sind sterile Spritzen und Nadeln zu verwenden.
Vor Gebrauch schütteln.

Wartezeiten

Hund, Katze, Frettchen: Nicht zutreffend
Rind, Pferd, Schaf: Null Tage

Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2°C – 8°C). Vor Frost schützen. Vor Licht schützen.

Sie dürfen dieses Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Karton angegebenen Verfalldatum nach „Exp.“ nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung

Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser entsorgt werden.

Nutzen Sie Rücknahmesysteme für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder daraus entstandener Abfälle nach den örtlichen Vorschriften und die für das betreffende Tierarzneimittel geltenden nationalen Sammelsysteme. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.

Einstufung von Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterliegt.

Zulassungsnummern und Packungsgrößen

Zul.-Nr: 348a/94

Packungsgrößen:
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 10 x 1 ml        = 10 Dosen
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 50 x 1 ml        = 50 Dosen
Flaschen zu 10 ml        = 10 Dosen

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage

11/2023

Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel sind in der Produktdatenbank der Europäischen Union verfügbar (https://medicines.health.europa.eu/veterinary).