Diagnostik

Für eine sichere Diagnose ist die Virusisolierung und –identifizierung mit anschließender Bestimmung der Pathogenität des Erregers unbedingt erforderlich. Dies erfolgt in den nationalen Referenzlaboratorien. Für Deutschland ist das das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.
In der Richtlinie 92/40/EEC vom 19. Mai 1992, nach der sich auch die Geflügelpest-Verordnung richtet, sind die diagnostischen Verfahren zur Bestätigung der Geflügelpest sowie der Differentialdiagnosen festgelegt. Demnach ist die Geflügelpest eine Infektionskrankheit, die von einem Influenza-A-Virus mit einem intravenösen Pathogenitätsindex in sechs Wochen alten Hühnern von 1,2 oder mehr verursacht wird bzw. eine Influenza-A-Infektion der Virussubtypen H5 und H7, bei der im Rahmen einer Nukleotid-Sequenzanalyse das Vorhandensein multipler basischer Aminosäuren im Spaltbereich des Hämagglutinins nachgewiesen wurde.1,7
Die ersten Untersuchungen werden in den Landesveterinäruntersuchungsämtern durchgeführt. Hierbei wird zunächst übergreifend auf die Präsenz von Nukleinsäure des Influenza A-Virus untersucht. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel mit RT-PCR (Polymerase-Kettenreaktion) und stellt eine schnelle „screening“-Methode dar, mit deren Hilfe das Genom aller Subtypen des Virus nachgewiesen werden kann. Bei Vorliegen positiver Influenza-A Ergebnisse erfolgt ein sofortiger Versand relevanter Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems. Dort werden Subtyp und intravenöser Pathogenitätsindex des Virusisolates bestimmt.
Eine Liste internationaler Referenzlabore der OIE (World Organisation for Animal Health) finden Sie hier.

Differentialdiagnose

Als Differentialdiagnose kommen Newcastle Krankheit, Infektiöse Laryngotracheitis (ILT) oder Infektiöse Bronchitis der Hühner, Aviäre Enzephalomyelitis, Aviäre Mykoplasmose, Infektion mit aviären Paramyxoviren (1-3) oder dem aviären Pockenvirus (Schleimhautform) in Frage. Außerdem sind akute Vergiftungen in Betracht zu ziehen.4