Impfempfehlungen gemäß StIkoVet

für Tierhalter

  • Alle Besitzer von Hühnern oder Puten müssen ihre Tiere (ab 1 Tier) gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen.
  • Impfung von Rasse- und Hobbygeflügel muss vom Tierarzt durchgeführt werden, da Tierimpfstoffe ausschließlich an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter abgegeben werden dürfen (nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde).
  • Je nach verwendetem Impfprogramm müssen die Impfungen entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben regelmäßig wiederholt werden.



Folgendes Immunisierungsschema wird empfohlen:

Grundimmunisierung:

Im Alter von
2-3 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
9-12 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
14-16 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Inaktivatimpfstoff

Wiederholungsimpfung:

Die Dauer der Immunität wird bei diesem Impfregime mit einer Legeperiode angegeben. Daher ist nach dieser Grundimmunisierung eine einmalige, jährliche Wiederholungsimpfung mit einem Inaktivatimpfstoff in der Regel ausreichend.
Bei unbekanntem Impfstatus sind die Tiere einmalig mit einem Lebendimpfstoff und im Abstand von vier bis sechs Wochen mit einem Inaktivatimpfstoff zu immunisieren.
Der Tierhalter hat gemäss Geflügelpest VO Aufzeichnungen über die ND-Impfung der Tiere zu führen.

Fragen Sie Ihre/n Tierärztin/arzt nach den geeigneten Impfstoffen von MSD Tiergesundheit.