Bekämpfungsprogramme

Für die Aufrechterhaltung der Infektionskette innerhalb der Geflügelpopulation kommen sowohl der vertikale als auch der horizontale Übertragungsweg in Frage. Dabei ist nach Hopp (1994) in diesem Zusammenhang die vertikale Übertragung von besonderer Bedeutung.

Kritische Punkte für die Übertragung von S. enteritidis sind nach Hopp (1994)

  1. Eintagsküken
    – vertikale Übertragung durch infizierte Elterntiere
    – Staubinfektion in der Brüterei
    – Ungenügende Reinigung und Desinfektion des Stalles
  2. Beginn der Legephase
    – Umstallung
    – ungenügende Reinigung und Desinfektion des Stalles
    – Mischen von Küken unterschiedlicher Herkunft in einer Herde
    – Betriebe mit gemischtaltrigen Herden
  3. Mauser
    – erhöhte Anfälligkeit gegenüber Infektionserregern.

Demnach sind gute landwirtschaftliche und hygienische Praktiken (einschließlich aller Aspekte wie Fütterung, Management, Reinigung, Desinfektion, Kontrolle von Nagern und Wildvögeln usw.) sowie das Testen und die Aussonderung von positiven Beständen aus der Produktion die Grundlage für die erfolgreiche Kontrolle von Salmonelleninfektionen in Geflügelbetrieben.

Darüber hinaus sind Impfungen wirksame ergänzende Maßnahmen, um die Salmonellen-Situation im Bestand zu verbessern (EFSA 2004).
Neben der Kontrolle der Salmonelleninfektion in betroffenen Betrieben muss das Hauptanliegen sein, den Eintrag der Erreger in „saubere“ Betriebe durch Insekten- und Schadnagerbekämpfung sowie durch konsequente Personal- und Stallhygiene zu verhindern. Der Zugang für fremde Personen und Fahrzeuge ist dringend zu unterbinden, Futtermittel müssen kontrolliert und überwacht werden. Effektives Reinigen und Desinfizieren ist unerlässlich (Methner 2005). Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. hat dazu einen Leitfaden zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennen herausgegeben.

Außerdem haben u.a. die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Geflügelwirtschaft, dem jeweiligen Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer, der Tierseuchenkasse und praktizierenden Fachtierärzten freiwillige Programme ins Leben gerufen, mit denen den Betrieben geholfen werden soll, eine Sanierung im Sinne der Anforderungen des EU-Rechts zu erreichen. Hühnerhalter, die sich an den freiwilligen Programmen beteiligen, haben Anspruch auf Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. Neben einem umfangreichen Hygieneprogramm beinhaltet das Programm in Niedersachsen auch die Intensivierung konsequenter Impfmaßnahmen.