Nobivac® T

Injektionssuspension für Tiere
Wirkstoff(e) und sonstige Bestandteile
Eine Dosis (1 ml) enthält
Wirkstoff:
Inaktiviertes Tollwutvirus, Stamm Pasteur RIV ≥ 0,95 AIU* entsprechend ≥ 3 IU**
*die Chargenprüfung wird mit einem In-vitro-Wirksamkeitstest nach der Ph. Eur. Monographie 451 durchgeführt.
AIU = Tollwutantigenmasse in AlphaLISA International Units.
**entsprechende im In-vivo-Maus-Infektionstest nach der Ph. Eur. Monographie 451 ermittelte Wirksamkeit.
Adjuvans:
Al3+ 0,66 mg
(entsprechend Aluminiumphosphat 3 mg)
Konservierungsmittel:
Thiomersal 0,1 mg
Schwach gelblich-orange bis schwach rötlich-purpur mit weißlichem Sediment
Anwendungsgebiet(e)
Zur aktiven Immunisierung von gesunden Hunden, Katzen, Frettchen, Rindern, Schafen und Pferden gegen Tollwut. Die Impfung verhindert Erkrankung und Mortalität.
Beginn der Immunität: Eine schützende serologische Antwort von > 0,5 I. E. ist in der Regel bei Hunden und Katzen 3 Wochen, bei allen anderen Zieltierarten 4 Wochen nach Impfung zu erwarten.
Dauer der Immunität: Bei Hunden und Katzen 3 Jahre, bei Rindern und Pferden 2 Jahre, bei Frettchen und Schafen 1 Jahr.
Gegenanzeigen
Nach der Tollwut-Verordnung ist es verboten, tollwutkranke oder tollwutverdächtige Tiere zu impfen.
Klinisch erkrankte oder geschwächte Tiere sind von der Impfung auszuschließen.
Nebenwirkungen
Eine vorübergehende Schwellung an der Injektionsstelle sowie Überempfindlichkeitsreaktionen vom Typ I (Gesichtsschwellungen und Juckreiz) können sehr selten nach der Impfung auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt mit.
Zieltierart(en)
Hunde, Katzen, Frettchen, Rinder, Schafe und Pferde
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Intramuskuläre oder subkutane Injektion von 1 ml Impfstoff
Grundimmunisierung: einmalige Impfung im Alter von:
Hund, Katze | Frettchen | Rind, Pferd | Schaf | |
Alter | 12 Wochen | 12 Wochen | 6 Monate | 6 Monate |
Art der Anwendung | i.m./s.c. | s.c. | i.m. | s.c. |
Wiederholungsimpfung: einmalige Impfung
Hund, Katze | Frettchen | Rind, Pferd | Schaf |
alle 3 Jahre | 1 x jährlich | alle 2 Jahre | 1 x jährlich |
Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.
Hinweise für die richtige Anwendung
Vor Verwendung ist der Impfstoff auf Raumtemperatur zu bringen (15°C – 25°C). Es sind sterile Spritzen und Nadeln zu verwenden. Vor Gebrauch schütteln.
Wartezeit(en)
Hund, Katze, Frettchen: Nicht zutreffend
Rind, Pferd, Schaf: Null Tage
Besondere Lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2°C – 8°C). Vor Frost schützen. Vor Licht schützen.
1-Dosen-Fläschchen: Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen/Anbruch des Behältnisses: unverzüglich anwenden.
Angebrochene 10-Dosen-Fläschchen sollten innerhalb eines Arbeitstages aufgebraucht sein.
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.
Besondere Warnhinweise
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Nur gesunde Tiere impfen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Keine.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Tollwutschutzimpfungen sind zu beachten. Über die aktuellen Bestimmungen zur Einreise in andere Länder informieren die jeweiligen Botschaften oder Konsulate.
Trächtigkeit:
Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen Daten zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit vor, die belegen, dass Nobivac T zeitgleich mit Nobivac Lepto oder gemischt mit den gefriergetrockneten Lebendimpfstoffen der Nobivac-Serie für Hunde (Nobivac Parvo, Nobivac SP, Nobivac SHP oder Nobivac SHPPi) verabreicht werden kann. Dabei wird Nobivac T als Lösungsmittel anstelle des Nobivac Solvens zur Rekonstitution der o.g. gefriergetrockneten Impfstoffe verwendet. Bei Anwendung in der Mischspitze sind die Hinweise beider Packungsbeilagen (Impfalter, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung) einzuhalten.
Es liegen Daten zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit vor, die belegen, dass Nobivac T zeitgleich, aber nicht gemischt mit den gefriergetrockneten Lebendimpfstoffen der Nobivac-Serie für Katzen (Nobivac RC oder Nobivac RCP) verabreicht werden kann.
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels mit Ausnahme der oben genannten vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel):
Nach Verabreichung der doppelten Dosis wurden keine anderen als die unter „Nebenwirkungen“ genannten Reaktionen beobachtet.
Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
Genehmigungsdatum der Packungsbeilage
Juli 2021
Weitere Angaben
Packungsgrößen:
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 10 x 1 ml = 10 Dosen
Karton oder Schachtel aus Kunststoff zu 50 x 1 ml = 50 Dosen
Flaschen zu 10 ml = 10 Dosen
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
Verschreibungspflichtig
Zul.-Nr: 348a/94