Aviäre Influenza – Geflügelpest
Die aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können. Auf Grund des ausgehenden zoonotischen Potenzials, besteht aber auch die Gefahr einer Adaptation des Virus an den Menschen. Durch die dann mögliche Erregerübertragung von Mensch zu Mensch, wäre eine weltumspannende Pandemie denkbar.
Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind die Zugvögel, die das Virus auf ihrer „Reise“ nach Hause nach Europa einschleppen. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Durch den Kontakt zu ihnen oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen wird das Virus dann in die Nutzgeflügelbestände eingeschleppt.
Im Herbst und Winter 2016/2017 grassiert in Deutschland und in nahezu allen Ländern Europas und darüber hinaus das hoch pathogene Geflügelpestvirus vom Typ H5N8. Es ist in Deutschland inzwischen in fast allen Bundesländern bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden und in einigen Bundesländern wurde das Virus bereits in Nutztierhaltungen und Zoos eingeschleppt.
Nach dem die ersten toten Wildvögel in Deutschland aufgefunden und die Geflügelpest als Todesursache identifiziert wurde, ist vom BMEL ein Zentraler Krisenstab Tierseuchen einberufen worden. Zudem hat der Minister eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleine Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest zu treffen. Die Verordnung ist am Montag, 21. November 2016, in Kraft getreten und ergänzt die bestehende Geflügelpestverordnung.
Zudem wurde im ganzen Land wurde eine Aufstallungspflicht verhängt und die Tierhalter sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen sehr streng einzuhalten. Betriebsfremde Personen dürfen die Betriebe nicht mehr betreten. Betriebseigene Schutzkleidung ist obligatorisch. Vermehrt auftretende Todesfälle sind umgehend der zuständigen Behörde zu melden. Das FLI hat dazu ein entsprechendes Merkblatt für Geflügelhalter herausgegeben.
In diesem Fokusthema finden Sie ausführliche Informationen zur aktuellen Situation und rund um das Thema Geflügelpest.