Verordnung & Gesetze

Für die Klassische Geflügelpest gelten die folgenden Bestimmungen:

Richtlinie 2005/94/EG 

Geflügelpest-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest)
Fassung vom 18.10.2007 

Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen 
 
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Fassung vom 20.12.2005
Geflügelpest – EG-Vorschriften

Hier finden Sie umfangreiche Sammlung von Richtlinien, Entscheidungen und Vorschriften der Europäischen Kommission zur Geflügelpest.

Im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest setzt die EU auf die Ausmerzung des Erregers. Daher ist die schnelle Erkennung und Eliminierung des Ersteintrags von besonders großer Bedeutung.20

Weitere Maßnahmen sind


a) im Falle eines Ausbruchs:

  • Anzeigepflicht
  • Sperrung des Betriebes
  • Einrichten von Sperr-, Kontroll- und Beobachtungsgebieten
  • Keulung und unschädliche Beseitigung des Geflügels und der Geflügelprodukte
  • Desinfektionsmaßnahmen
  • Epidemiologische Untersuchungen
  • Exportverbot für Geflügel und Geflügelprodukte
  • Kontrolle der Reisenden auf „illegale“ Einfuhr von Geflügel und Geflügelfleisch
  • In Ausnahmefällen Durchführung von „Not- und Schutzimpfungen“

b) präventiv:

  • Umfassendes Monitoring von Wild- und Zuchtvögeln
  • Einfuhrverboten für bestimmte Geflügelprodukte und lebende Tiere aus Drittländern
  • Einrichtung nationaler Frühwarnsysteme in den 25 EU-Staaten 
  • Verhindern des illegalen Imports von Geflügel und Geflügelprodukten
  • Einführung des (befristeten) Verbots der Freilandhaltung von Geflügel