Häufig gestellte Fragen

Eine Zusammenfassung der telefonische Expertensprechstunde mit Prof. Dr. Dr. Peter Thein zum Thema Herpes beim Pferd vom 14. Mai 2002.

Wie genau muss ich mein Pferd impfen, damit es gegen Herpes geschützt ist?

Es kommt darauf an, welcher Impfstoff eingesetzt wird. In der Regel werden sogenannte inaktivierte Impfstoffe gegen das Equine Herpesvirus eingesetzt. Für all diese Impfstoffe gilt folgendes Impfschema: Geimpft werden können Fohlen ab einem Lebensalter von 5, besser 6 Monaten. Die Impfung setzt sich zusammen aus einer Grundimmunisierung mit insgesamt drei Impfungen und anschließenden Wiederholungsimpfungen. Bei der Grundimmunisierung werden zwei Impfungen im Abstand von 4 – 8 Wochen und eine dritte Impfung nach 6 Monaten durchgeführt. Die anschließenden Wiederholungsimpfungen müssen alle 6 Monate erfolgen.

Worauf kommt es bei einem Impfstoff gegen Herpes beim Pferd eigentlich besonders an?

Der Impfstoff sollte sowohl vor EHV-1 (Equines Herpesvirus Typ 1) als auch vor EHV-4 (Equines Herpesvirus Typ 4) schützen. Nur so kann ein umfassender Schutz gegen alle wesentlichen klinischen Erscheinungsformen der Equinen Herpesvirusinfektionen erwartet werden, vor allem aber, dass in konsequent geimpften Beständen die Menge frei zirkulierender Pferdeherpesviren reduziert wird.

Ich bin gerade Pferdebesitzerin geworden und habe gehört, dass beim Pferd Impfung und Entwurmung immer zusammengehören. Wie genau muss beides aufeinander abgestimmt werden?

Da ein Pferd mit Wurmbefall eventuell auf eine Impfung nur eingeschränkt reagiert und der Impfschutz damit nicht zuverlässig sein kann, ist es sinnvoll, ein Pferd etwa 14 Tage vor der Impfung zu entwurmen. Das Gleiche gilt für Pferde mit Eiweißmangel oder anderen Krankheiten: Erst sanieren, dann impfen.

Mein Pferd steht in einem Pensionsstall und ist als einziges Tier gegen Herpes geimpft. Stellt das eine Gefahr für die anderen dar?

Nein, auf keinen Fall, im Gegenteil. Bei Anwendung jeder Art von derzeit im Handel befindlichen Impfstoffen kann keine Herpeserkrankung ausgelöst werden. Dagegen ist klar: Ein richtig geimpftes Pferd scheidet im Falle der Neuinfektion oder der Reaktivierung der latenten Infektion massiv weniger Viren aus als ein schlecht oder nicht geimpftes Tier, was letztlich den anderen Pferden im Stall zugute kommt. Umgekehrt gefährdet jedes schlecht oder nicht geimpfte Pferd, das jederzeit massiv Virus ausscheiden kann, die anderen Pferde des Bestandes, bei hohem Infektionsdruck sogar geimpfte Pferde. Der beste Schutz ist daher durch konsequente Impfung des gesamten Bestandes zu erwarten.

Mein Pferd ist schon 32 Jahre alt und wurde bisher nicht gegen Herpes geimpft. Schadet es, wenn man in einem so hohen Alter noch mit einer Herpesimpfung anfängt oder ist es ohnehin nicht mehr notwendig?

Die equinen Herpesviren, mit denen in Deutschland 80 % oder mehr Pferde infiziert sind, verweilen lebenslang im Körper eines Pferdes (sog. latente Infektion) und können auch bei Pferden ohne Krankheitsanzeichen jederzeit wieder aktiviert und damit krankmachend werden. Herpes ist somit eine ständige Gefahr für praktisch alle Pferde. Gerade im Alter lässt beim Pferd – ebenso wie beim Menschen – die erworbene Immunität nach und Infektionskrankheiten können die Folge sein. Diese alten Pferde werden dann auch gern zu Virusausscheidern und damit zu einer potentiellen Infektionsgefahr für andere Pferde. Eine Impfung ist daher in jedem Alter anzuraten. Negative Auswirkungen durch einen späten Impfbeginn sind nicht zu erwarten.

Mein Pferd hat Herpesbläschen in der Maulschleimhaut. Kann man diese mit der Impfung beseitigen?

Im Gegensatz zu Infektionen mit Herpes simplex des Menschen (Lippenbläschen) sind herpesbedingte Bläschenbildungen der Maulschleimhaut beim Pferd nicht bekannt. Beim Pferd sind die möglichen Folgen einer Herpeserkrankung weitaus schlimmer: Erkrankungen der Atemwege („Rhinopneumonitis“), Spätabort bei der Stute und zentralnervöse Erscheinungen (Lähmungen, „Parese-Paralyse-Syndrom“). Also: Nicht herpesbedingte Bläschen wird man auch durch die Impfung nicht beseitigen können.

Bei einer Endoskopie wurden bei meinem Pferd Follikel im Kehlkopfbereich festgestellt. Ist so etwas durch Herpes verursacht?

Die so genannte follikuläre Hyperplasie im Kehlkopfbereich kann ebenso die Folge von ständiger Belastung der Atemwege mit nicht infektiösem Material (Futterstaub, toxische Schadgase usw.) sein wie die Folge jeder Art von Infektionen. Es gibt keine spezifische Ursache dafür.

Muss man nach der Impfung strikte Boxenhaltung verordnen und wenn ja, wie lange?

Völlige Ruhigstellung nach einer Impfung ist nicht notwendig, leichte Arbeit oder Weidegang 2 – 3 Tage nach der Impfung sind zu empfehlen. Man sollte die Impfung jedoch nicht kurz vor Termine legen, an denen das Pferd Leistung bringen muss.

Meine Stute soll demnächst belegt werden und müsste die halbjähliche Wiederholungsimpfung gegen Herpes und Influenza erhalten. Kann die Impfung sich negativ auf die Entwicklung des Embryos auswirken?

Im Gegenteil, die Impfung verringert das Risiko eines Abortes. Es sind bei der Impfung gegen Herpes und/oder Influenza in keinem Stadium der Trächtigkeit negative Auswirkungen bekannt. Daher gibt es keinerlei Bedenken zum Einsatz während der Trächtigkeit, der ja direkt empfohlen wird . Zum einen, um dem heranwachsenden Embryo Schutz vor der Herpesinfektion zu geben, zum anderen, um dem neugeborenen Fohlen über die Kolostralantikörper der Stute seinen Immunschutz zu verleihen.

Meine Pferde stehen alleine und haben so gut wie keinen Kontakt mit anderen Pferden. Ist für sie die Impfung gegen Influenza ausreichend oder sollte ich sie zusätzlich gegen Herpes impfen?

Prinzipiell sollten alle Pferde gegen beide Erregerarten schutzgeimpft werden. Es existiert ja auch die Möglichkeit, dass die Pferde nicht direkt nur von anderen Pferden angesteckt werden können, sondern z. B. auch von anderen Vektoren, wie Menschen, die den Erreger gelegentlich übertragen können.

Ich habe bisher nicht gewusst, dass es Herpesviren auch beim Pferd gibt. Mein Tierarzt hat mir das nie erklärt, er kommt auch nur, wenn ich ihn rufe und ihm sage, dass er impfen soll. Ist das richtig?

Nein, es ist grundfalsch. Die Herpesviren spielen auch beim Pferd eine wichtige Rolle, da sie eine Vielzahl von Krankheiten verursachen können. Deswegen legen wir ja so großen Wert auf die korrekt durchgeführte Schutzimpfung auch gegen diese Viren. Sie sollten mit Ihrem Tierarzt darüber sprechen und dann von Anfang an ein entsprechendes Impfprogramm für Ihre Pferde fordern. Die Kontrolle darüber sollte dann – nach entsprechender Aufklärung – in jedem Falle bei Ihrem Tierarzt bleiben.

Wogegen sollte ich mein Pferd Impfen?

Tierärzte empfehlen für Pferde in Deutschland regelmäßige Impfungen gegen die equine Influenza, das equine Herpesvirus, Tetanus und für Weidepferde auch noch gegen die Tollwut.

Wann und wie häufig sollte ich mein Pferd impfen?

Gegen die equine Influenza und das equine Herpesvirus sollte nach der Durchführung einer Grundimmunisierung alle sechs Monate geimpft werden. Dafür stehen von der Firma Intervet geeignete Einzel- sowie Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Die Tetanusprophylaxe sollte in einem Turnus von jeweils zwei Jahren aufgefrischt werden. Auch hier ist zuvor eine Grundimmunisierung erforderlich.
Bei Pferden, die viel auf der Weide gehalten werden und sich in tollwutgefährdeten Gebieten befinden, sollten unbedingt alle zwei Jahre gegen Tollwut geimpft werden. Eine Grundimmunisierung hier nicht erforderlich ist.
Drusegefährdete Tiere sollten außerdem gegen Streptococcus equi geimpft werden.

Wo werden die durchgeführten Impfungen vermerkt?

Alle Impfungen, die Ihr Pferd erhält, sollten in den Equidenpass eingetragen werden. Alternativ kann auch ein Impfpass zur Dokumentation verwendet werden. Die Verwendung des Equidenpasses hat den Vorteil, dass Sie alles in einem Dokument verzeichnet haben und Sie den Impfnachweis (z.B. Turnier, Zuchtschau) notfalls stets parat haben, da Sie Ihr Pferd ohne Equidenpass nicht transportieren dürfen. Anzugeben ist in beiden Fällen der verwendete Impfstoff und die Chargennummer sowie das Impfdatum. Außerdem muss der Praxisstempel mit Unterschrift des Tierarztes hinter jeder Impfung vermerkt werden.