Impfschemata

Die Grundimmunsierung besteht aus drei Impfungen im Abstand von 4 Wochen und dann nach 6-8 Monaten. Alle 6 Monate muss eine Wiederholungsimpfung durchgeführt werden.Wird die Grundimmunisierung mit Lebendvakzinen durchgeführt, reicht eine zweimalige Applikation in einem 3- bis 4-monatigen Intervall aus. Anschließend muss alle 6 Monate eine Auffrischimpfung erfolgen.Bei Verwendung des Totimpfstoffes zur Vorbeugung gegen Virusabort müssen die grundimmunisierten Stuten im 5., 7. und 9. Monat geimpft werden.Der Lebendimpfstoff ist zum Einsatz bei trächtigen Stuten bis zum Beginn des 10. Monats zugelassen. Hierbei wird alle 6 Monate geimpft, z.B. Anfang 3. Monat und Ende 8. Monat.Neben der regelmäßigen Immunisierung der Pferde spielt bei der Bekämpfung von Herpesinfektionen natürlich ein striktes Hygienemanagement eine große Rolle.So sollte ein Zuchtstall möglichst über eine Kernpopulation mit Zuchtstuten sowie über einen eingeschränkten Personen- und Pferdeverkehr verfügen. Bei Neuaufnahme von Pferden ist unbedingt auf deren korrekten Impfstatus zu achten.Außerdem sollten Bestände, in denen es zu Virusaborten gekommen ist, für die Dauer von acht Wochen nach dem jeweils letzten Abortfall für jeden Pferdeverkehr gesperrt werden (Verter et al. 1999).